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Das Petitionsrecht als Bürgerrecht weiter ausgestalten

Nachricht von Kersten Steinke,

Die Wahrnahme des in Artikel 17 des Grundgesetzes verbrieften Rechts, dass sich Jedermann mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag wenden kann, ist auch ein Gewinn für das Parlament.

Schärfen die Petitionen doch den Blick für die von den Bürgern erlebte Rechtslage und die Anwendung der Gesetze. Im Petitionsverfahren können Rechtssituationen geprüft, Missverständnisse aufgeklärt, Konflikte bereinigt, Rechte der Bürger durchgesetzt, Gesetzeslücken geschlossen und Behördenfehler erkannt werden.

Die in dieser Wahlperiode dauerhaft eingeführten neuen Möglichkeiten der elektronischen Petitionseinlegung und der öffentlichen Petition haben zur Vereinfachung, Stärkung und Verbreitung des Petitionsrechts geführt.

Eine unlängst erstellte Studie zur „Bekanntheit und zum Ansehen des Petitionsausschusses …“ hat aber auch zu Tage gebracht, dass fast einem Drittel der Bevölkerung das Petitionsrecht nicht bekannt ist. Zudem zeigen die Erfahrungen auch, dass das Petitionsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger oft schwer verständlich und zu wenig transparent ist. Die vom Petitionsausschuss getroffenen Entscheidungen können nicht immer nachvollzogen werden.

Damit das Petitionsrecht seiner Funktion des Interessensschutzes für die Bürgerinnen und Bürger und als politisches Teilhabeinstrument besser gerecht wird, hält die Fraktion DIE LINKE eine Weiterentwicklung des Petitionswesens für geboten und hat dazu parlamentarische Initiativen unterbreitet, die es in der kommenden Wahlperiode weiterzuverfolgen gilt.