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Zwei Männer in legerer Businesskleidung geben sich hinter der Glaswand eines Büros einen Handschlag. | Foto: © istock.com/gradyreeseFoto: istock.com/gradyreese

Das Lobbyregister der Bundesregierung: Ein Tropfen auf den heißen Stein

Im Wortlaut von Friedrich Straetmanns,

Nach jahrelangem Hinhalten und Blockieren haben Union und SPD nun endlich einen Entwurf für ein Lobbyregistergesetz (PDF) vorgelegt. Im Zuge der Amthor-Affäre haben CDU und CSU sich dem öffentlichen Druck gebeugt. Bei genauerem Blick stellt sich der Vorschlag aber als Ablenkungsmanöver heraus. Am Fall Amthor, der sein Mandat für Luxusreisen, Direktorenposten und Aktienanteile missbraucht hat, hätte er jedoch nichts geändert: Dessen Vorgehen wäre auch nach dem neuen Gesetzesentwurf weiterhin legal.

Beteiligung von Interessenverbänden: ja, aber transparent

Ganz klar: Es braucht die Möglichkeit für Interessenverbände – denn dazu zählen ja nicht nur Industrieverbände, sondern auch Nichtregierungsorganisationen jeglicher Couleur – ihre Expertise im Gesetzgebungsprozess einzubringen und ihre Interessen zu artikulieren. Doch jeglicher Einfluss auf die Politik muss klar erkennbar sein, was aktuell keineswegs gegeben ist und was auch durch den vorliegenden Regierungsentwurf nicht behoben wird. 

Schieflage durch Einflussnahme

Ich möchte das an einem kleinen Beispiel, fernab der großen Lobby-Skandale wie Diesel-Gate, illustrieren. Die Vorsitzende des Verbandes „Wohnen im Eigentum“ beschreibt in einem Artikel für den Tagesspiegel eindrücklich, wie sich das deutliche Übergewicht der Lobby-Verbände der ImmobilienverwalterInnen im Gesetzgebungsprozess für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes niedergeschlagen hat. Deren Interessen sind deckungsgleich mit denen der ImmobilieninvestorInnen und bringen im Ergebnis Menschen, die in Eigentumswohnungen leben, sowie MieterInnen in massive Bedrängnis. Die benötigten Mehrheiten, mit denen in der EigentümerInnen-Versammlung Sanierungen und andere Umbauten in den Häusern beschlossen werden können, sollen mit dem Gesetz der Regierung herabgesetzt werden. In der Praxis dürfte dies zu Mieterhöhungen und einer Verdrängung von Personen aus ihrem Wohneigentum führen. Die frei werdenden Wohnungen können schließlich von den finanzstarken Immobilienfonds aufgekauft werden, um die Gewinnmargen weiter zu steigern. Der Gesetzentwurf weist eine deutliche Schieflage zu Ungunsten der KleineigentümerInnen auf. Mitgestaltet wurde er von einem Juristen, der in einem Filz-Netzwerk aktiv ist, das seit Jahren für die ImmobilienverwalterInnen-Verbände lobbyiert und der für die Erstellung des Gesetzentwurfs an das Justizministerium entsandt wurde.

»Wir brauchen einen legislativen Fußabdruck«

Dieser Fall zeigt ganz deutlich: Wir brauchen einen legislativen Fußbadruck, wie ihn der bereits 2017 von der Fraktion DIE LINKE eingebrachte Entwurf (PDF) enthält und der im Vorschlag der Koalition gänzlich ausgeklammert ist. Es muss klar sein, wer an welcher Stelle des Gesetzgebungsprozesses mitgewirkt hat und in welcher Form dieser Einfluss ausgeübt wurde. Zudem müssen Lobby-Verbände ihre Finanzen und Spenden offenlegen und zwar ausnahmslos. Dass sie – wie das die Regierung nun vorschlägt – bei Zuwiderhandlung der Transparenz schlicht keinen Hausausweis für den Deutschen Bundestag erhalten sollen, ist ein schlechter Witz. Denn dann trifft man sich eben im Café oder lässt sich für den Besuch im Bundestag an der Pforte anmelden.

Lobbyregister muss auch Bundesregierung umfassen

Immerhin haben Union und SPD schon angekündigt, dass sie den vorgelegten Gesetzentwurf erweitern wollen, sodass er auch Lobbyismus bei der Bundesregierung mit einschließen soll. Die ursprüngliche Idee der Koalition, lediglich den Lobbyismus bei den Bundestagsabgeordneten zu regulieren, lässt tief blicken. Rund 90 Prozent der Gesetze stammen nämlich aus der Feder von Ministerien. Noch dazu ist Lobbyismus an dieser Stelle einfacher, weil wesentlich weniger Menschen überzeugt werden müssen als im Parlament. Dass man hier keine Transparenz schaffen wollte, zeigt deutlich: Die Koalition möchte gerade das Nötigste tun, um die öffentliche Debatte zu beenden. Das werden wir als LINKE nicht durchgehen lassen!

Wechsel in die Wirtschaft an strenge Regeln binden

Das Lobbyregister ist zwar ein richtiger erster Schritt, doch darf ein solches nicht zahlreiche Ausnahmen beinhalten, unter welchen Umständen sich Lobby-Verbände nicht registrieren und Transparenzkriterien nicht erfüllen müssen. Ohne legislativen Fußabdruck ist ein Lobbyregister nicht mehr als ein Feigenblatt. Darüber hinaus brauchen wir endlich strengere Regeln für Übergänge aus der Politik in die Wirtschaft. Es darf nicht länger sein, dass ehemalige Abgeordnete oder Regierungsmitglieder ihre im Parlament erworbenen Kontakte ohne Umschweife für Kapitalinteressen spielen lassen.


Am Donnerstag, 1. Oktober 2020, findet um 16 Uhr im Bundestag endlich eine Anhörung zu den Gesetzentwürfen statt, die die Regierungskoalitionen lange hinausgezögert hatte. Sie wird live auf www.bundestag.de übertragen.