Zum Hauptinhalt springen

»Das Arbeitslosengeld muss die Existenz sichern!«

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Sabine Zimmermann
 

Viele Menschen, die in die Erwerbslosigkeit rutschen, bekommen so wenig Arbeitslosengeld, dass sie zusätzlich Hatz IV beantragen müssen. Im Jahresdurchschnitt 2015 waren 91.538 Erwerbslose zusätzlich zum Arbeitslosengeld auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. Damit war bundesweit jede/r zehnte Arbeitslosengeldbezieher*in (10,2 Prozent) auf Hartz IV angewiesen, in Ostdeutschland sogar 14,2 Prozent.

Im Jahr 2011 waren erst 80.364 Erwerbslose von dieser Situation betroffen. Ihr Anteil an allen Arbeitslosengeldbezieher*innen lag damals erst bei 9,1 Prozent. 

Von den 91.538 Parallelbezieher*innen im Jahr 2015 lebten 41.306 als Single-Bedarfsgemeinschaft, mit einem Anteil von 4,6 Prozent an allen Arbeitslosengeld-Empfängern. 2011 waren es erst 34.143, mit einem Anteil von 3,9 Prozent.    

Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine entsprechende Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor.

Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, erklärt dazu:

"Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für das man oft viele Jahre eingezahlt hat, ist für immer mehr Erwerbslose keine Garantie mehr, im Falle der Erwerbslosigkeit finanziell einigermaßen über die Runden zu kommen. Viele Erwerbslose müssen daher beim Jobcenter zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen. Hier spiegeln sich Niedriglöhne und auch die wachsende Teilzeitbeschäftigung wider. Der Niedriglohnbereich muss endlich effektiv bekämpft werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist auf 12 Euro die Stunde anzuheben. Die professionelle Ausbeutung durch Leiharbeit muss abgeschafft werden.

Aber auch die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung muss überwunden werden. Das existenzsichernde Normalarbeitsverhältnis muss für deutlich mehr Menschen möglich werden.“

Zimmermann weiter:

"Grundsätzlich muss das System der Arbeitslosenversicherung gestärkt werden. Im Falle der Arbeitslosigkeit muss das Arbeitslosengeld existenzsichernd sein. Dazu muss auch ein Mindestarbeitslosengeld eingeführt werden, damit bei Bedarf ein ergänzender Hartz-IV-Bezug und der damit verbundene Verwaltungsaufwand vermieden werden. Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf das aktuelle Grundsicherungsniveau muss vom Bundeshaushalt über Steuern finanziert werden. Es geht aber auch darum, dass wieder mehr Menschen überhaupt Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Viele erwerbslos werdende Beschäftigte fallen gleich in Hartz IV, da sie aufgrund einer zu kurzen Beschäftigungszeit innerhalb der so genannten Rahmenfrist keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben konnten. Die  Rahmenfrist muss wieder von derzeit 24 Monaten auf 36 Monate ausgedehnt werden. Dann würden auch wieder mehr Menschen von der Arbeitslosenversicherung profitieren."


linksfraktion.de, 17. Juni 2016