Zum Hauptinhalt springen

Cum/Ex-Untersuchungsausschuss: Dilettantisches Vorgehen der Finanzverwaltung

Im Wortlaut von Richard Pitterle,

Von Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Es überraschte zwar nicht, was die Zeugenbefragung der ersten Sitzung nach der Sommerpause im Untersuchungsausschusses zum Cum/Ex-Skandal zu Tage förderte. Dennoch konnte man an vielen Stellen nur noch mit dem Kopf schütteln, so bedrückend war das offensichtliche Versagen der Finanzverwaltung, zu dem auch die Bankenlobby ihren Beitrag geleistet haben dürfte. Herausstachen die Aussagen der Zeugen Stephan Rau, seines Zeichens Betriebsprüfer aus Frankfurt, und Arnold Ramackers, ehemals Richter am Finanzgericht und zwischenzeitlich in Diensten des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Rau hatte früh erkannt, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 1999, in der es um das wirtschaftliche Eigentum an Aktien ging, die man noch gar nicht besitzt, gefährliche Auswirkungen haben könnte. Und tatsächlich war diese Entscheidung der Grundstein für die Cum/Ex-Geschäfte: Die mehrfache Steuererstattung war nur möglich, weil ein und dieselbe Aktie, für die nur einmal Kapitalertragsteuer gezahlt wurde, gleichzeitig mehreren (wirtschaftlichen) Eigentümern zugerechnet wurde.

Bundesfinanzhof urteilte ganz im Sinne des Kapitalmarktes

Rau, der selbst damals an diesem Verfahren vorm Bundesfinanzhof beteiligt war, berichtete zudem davon, dass der damalige erste Senat des Bundesfinanzhofes doch arg zugunsten des Kapitalmarktes entschieden hätte. So seien einige Gegenargumente gar nicht ins Urteil eingeflossen und ein Vorgesetzter habe damals gar von „Rechtsbeugung“ gesprochen.

Rau veröffentlichte seine Kritik in der Fachpresse und warnte auch innerhalb der Finanzverwaltung vor dem Regelungsvorschlag des Bankenverbandes von 2002. Aus irgendeinem Grunde drang er damit jedoch nicht durch, der Regelungsvorschlag des Bankenverbandes wurde vom Bundesfinanzministerium nahezu kritiklos ins Jahressteuergesetz 2007 übernommen. Cum/Ex-Geschäfte im Inland wurden durch die Regelung zwar gestoppt – über Banken im Ausland waren sie jedoch noch explizit möglich. Der Sachverständige Professor Christoph Spengel (Universität Mannheim) stellte in seinem Gutachten für den Untersuchungsausschuss gar fest, dass davon auszugehen sei, „dass im Anschluss mehr Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen (stets unter Einschaltung ausländischer Depotbanken des Leerverkäufers) als je zuvor getätigt wurden.“ Die Finanzverwaltung hat demnach durch ihr dilettantisches Vorgehen beim Jahressteuergesetz 2007 milliardenschwere Steuerausfälle provoziert, indem sie die Finanzindustrie geradezu ermutigte, ihre windigen Geschäfte über ausländische Banken abzuwickeln.

Clearstream hätte Cum/Ex-Geschäfte erkennen können

Diese Auffassung wurde durch den Zeugen Rau bestätigt. Er sprach von „riesigen Netzwerken“, die diese Geschäfte organisiert hätten. Er widersprach zudem der immer wieder gehörten Auffassung aus der Bankenszene, dass man Cum/Ex-Geschäfte gar nicht hätte erkennen, geschweige denn intern kontrollieren können. Laut Rau hätte zumindest die Clearstream AG, die Börsengeschäfte zentral abwickelt, massenhafte Leerverkäufe und deren Auswirkungen auf einzelne Depots durchaus erkennen können.

Der Zeuge Arnold Ramackers wiederum stellte ein Paradebeispiel für die Verstrickung von Lobbyinteressen mit der Finanzverwaltung dar. Ramackers war nämlich zwischenzeitlich formal beim BMF beurlaubt, übernahm jedoch nach eigener Aussage noch Arbeitsaufträge von seinem damaligen Vorgesetzten Michael Gierlich. Gleichzeitig arbeitete er jedoch für die Bankenverbände und ließ sich von diesen auch bezahlen. Ein Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums mit Zugang zu internen Informationen lässt sich von der Finanzlobby aushalten – dreister geht es eigentlich nicht. In den Akten des Untersuchungsausschusses ist zudem dokumentiert, dass Ramackers in dieser Zeit  Unterlagen zu Gesetzesvorhaben von seiner privaten E-Mail-Adresse an Vertreter des Bankenverbandes sandte. Auch auf mehrmalige Nachfrage meinerseits konnte sich der Zeuge an diese Vorgänge leider nicht mehr erinnern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.