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Richard PitterleFoto: DBT / Achim Melde

Cum/Ex-Skandal: Bundesfinanzministerium war offenbar überfordert

Im Wortlaut von Richard Pitterle,

Von Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


In der Sitzung des Untersuchungsausschusses am vergangenen Donnerstag wurden wiederum Zeugen aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vernommen. Der ehemalige Referatsleiter im BMF Michael Gierlich wurde von mir eingehend zum Umgang des Ministeriums mit einem Schreiben des Bundesverbandes deutscher Banken vom Dezember 2002 befragt. In diesem Schreiben hatte der Verband auf die mit den Cum/Ex-Geschäften verbundene Problematik der mehrfachen Anrechnung der Kapitalertragsteuer hingewiesen. Gierlich sagte hierzu aus, dass man innerhalb des Ministeriums den Inhalt des Schreibens nicht gänzlich erfasst habe.

Erst viel später fand ein Treffen mit Vertretern der Länder statt, bei dem sich anhand einer Powerpoint-Präsentation über die Materie ausgetauscht wurde. Pikant: Die Präsentation wurde ursprünglich vom Bankenverband erstellt – das Bundesfinanzministerium war demnach nicht in der Lage, das Thema Cum/Ex eigenständig aufzubereiten. Die Ländervertreter wurden laut Gierlich zudem nicht darauf hingewiesen, dass die Präsentation von der Bankenlobby stammte. Dass man sich mit dem Thema Cum/Ex eher randständig befasst hatte, begründete Gierlich mit einer stets herrschenden Personalknappheit, weswegen er in seiner Vernehmung auch immer wieder auf die Qualitäten des früheren BMF-Referenten Arnold Ramackers hinwies. Dass dieser auch auf der Payroll mehrerer Bankenverbände stand und interne Unterlagen aus dem Ministerium an diese weiter geleitet hatte, war Gierlich allerdings entgangen.

Verantwortliche mit Erinnerungslücken

Auffällige Erinnerungslücken wiesen die beiden Zeugen Karl-Wilhelm Christmann (ehem. Unterabteilungsleiter im BMF und Präsident der Bundesfinanzakademie) und Florian Scheurle (ehem. Leiter der BMF-Steuerabteilung) auf. Sie konnten so gut wie keine Angaben zu den Fragen der Abgeordneten machen. Erstaunlich, wie man mit solch einer Gedächtnisleistung über Jahre hoch dotierte Posten ausfüllen kann.

Anfang dieses Jahres – die Maple Bank war gerade auf Grund ihrer Cum/Ex-Geschäfte pleitegegangen – schickte sich auch die BaFin endlich an, der Problematik auf den Grund zu gehen. So fragte sie zunächst intern ab, ob es hierzu bei ihr überhaupt Datenbestände zu den von ihr beaufsichtigten Banken gebe. Die BaFin-Referatsleiterin Ruth Burkert konnte dem Ausschuss in öffentlicher Sitzung allerdings nicht im Detail darlegen, um welche Art von Datenbeständen es sich hier überhaupt gehandelt haben soll und von wie vielen und welchen Banken damals schon bekannt war, dass sie in Cum/Ex-Geschäfte verstrickt waren. Sie bestätigte jedoch die Aussage des Zeugen Raimund Röseler, der in seiner Vernehmung am 7. Juli 2016 gesagt hatte, dass sich das Personal in den Aufsichtsreferaten der BaFin mit der Problematik Cum/Ex nicht umfassend ausgekannt und eine entsprechende "Hilfestellung" benötigt habe. Man habe, so Burkert, sich zwar von Staatsanwälten und Steuerfahndern erläutern lassen, wie diese Geschäfte aus deren Sicht funktionierten. Eine eigene Expertise hierzu hat die BaFin aber anscheinend bis heute nicht aufgebaut.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen bei BMF und BaFin

Anfang des Jahres 2016 übersandte die BaFin den deutschen Banken einen Fragebogen, mit dem sie herausfinden will, ob die Banken in der Vergangenheit Cum/Ex-Geschäfte tätigten. Beim Lesen des Fragebogens und des dazugehörigen Anschreibens ist mir aufgefallen, dass die BaFin gegenüber den Banken wohl eine andere Rechtsaufassung zu diesen Geschäften vertritt als die Bundesregierung. So ist im Anschreiben lediglich von einer "rechtlich umstrittenen Praxis" die Rede. Die Bundesregierung hat aber schon im Mai 2013 auf eine Kleine Anfrage (PDF) der Fraktion DIE LINKE geantwortet, dass sie diese Geschäftspraxis für "illegal" halte. Eine schlüssige Antwort auf meine Nachfragen hierzu konnte Frau Burkert dem Untersuchungsausschuss nicht geben. Sie beließ es bei dem Hinweis, dass sie an der Erarbeitung des Fragenbogens und des Anschreibens nicht beteiligt gewesen sei. Dies halte ich vor dem Hintergrund für merkwürdig, als ich aus dem Anschreiben an die Commerzbank zitierte, für welche Frau Burkert innerhalb der BaFin zuständig ist.