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Richard PitterleFoto: DBT / Achim Melde

Cum-Ex-Geschäfte wurden systematisch verschleiert

Im Wortlaut von Richard Pitterle,

Von Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

In der Sitzung des Untersuchungsausschusses am vergangenen Donnerstag wurde durch die Aussagen mehrerer Zeuginnen und Zeugen aus dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein weiteres Mal deutlich, dass Banken und Investoren ihre Cum/Ex-Geschäfte über Jahre konsequent verschleierten. So seien die Deals zum Beispiel über die Einbeziehung unterschiedlicher Verteilungs- und Absicherungsmechanismen – unter anderem Future- und Swap-Geschäfte sowie Wertpapierleihen – und über das Verschieben über mehrere Ländergrenzen absichtlich verkompliziert worden. Dies mache die Ermittlungen schwierig und ziehe sie in die Länge.

Mehrere Zeugen bestätigten mir während ihrer Befragung, dass diese Verschleierungstaktiken von den Initiatoren solcher Modelle bewusst und systematisch eingesetzt worden sein müssen. Dass sich hinterher unter Zuhilfenahme halbseidener Gutachter und Professoren, die ihre Auftragsarbeiten im Sinne der Finanzindustrie schrieben, darauf herausgeredet wird, es habe sich bei Cum/Ex-Deals um im Kern legale Geschäfte gehandelt, ist nichts weiter als eine Verteidigungsstrategie. Wer legale Geschäfte macht, muss diese nicht systematisch verschleiern. Es ging Banken, Investoren und ihrer Beraterszene nur um eines: Steuergelder zu erschleichen.

»Den Staat noch mal so richtig ausnehmen«

Als im Jahr 2011 klar war, dass der Gesetzgeber ab 2012 die für die Cum/Ex-Geschäfte notwendige Konstruktion bezüglich der auszustellenden Steuerbescheinigungen abschaffen würde, setzte den Zeugen nach eine regelrechte Welle an Steuererstattungsanträgen ein. Die Finanzindustrie wollte "noch einmal einen großen Schluck aus der Pulle" nehmen, so eine der Zeuginnen. Ein anderer Zeuge umschrieb den Vorgang mit den Worten, die Initiatoren hätten vor der Gesetzänderung "den Staat noch einmal so richtig ausnehmen" wollen. Dass das BZSt ermittelnd tätig wurde, wollte die Finanzindustrie allerdings nicht so einfach hinnehmen. Die Sachbearbeiter- und Referentenebene des Amtes wurde mit so genannten Amtshaftungsklagen überzogen. Damit sollten die Beamtinnen und Beamten zum einen persönlich unter Druck gesetzt werden. Zum anderen wollten die Cum/Ex-Profiteure und ihre Berater gerichtliche Entscheidungen zu Cum/Ex-Geschäften provozieren, die ihnen in anderen Prozessen von Nutzen hätten sein können.

Respekt vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BZSt

Man muss vor den auf Arbeitsebene Handelnden im BZSt sehr hohen Respekt haben, da sie sich trotz Einschüchterungsversuchen und der komplizierten Materie nicht von ihren akribischen Ermittlungen haben abbringen lassen. Hier heben sie sich sehr positiv von den bisher vernommenen Zeuginnen und Zeugen aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab. Die BaFin hat ähnlich wie das Bundesfinanzministerium über Jahre nichts gesehen, nichts gehört und nichts gesagt wenn es um Cum/Ex-Deals ging. Dass die ehemalige Präsidentin des BZSt Gabriele Hahn, die sich bei ihrer Befragung durch den Ausschuss an rein gar nichts erinnern konnte, was mit Cum/Ex zu tun haben könnte, im Jahr 2011 als Exekutivdirektorin zur BaFin wechselte, passt wie die Faust aufs Auge.

Dass das BZSt im Bereich "Cum/Ex" in den letzten Jahren ständig um Personalmittel kämpfen muss – wie aus den Unterlagen des Ausschusses hervorgeht – ist vor dem Hintergrund der Milliardensummen, um die der Staat hier betrogen wurde, jedoch ein Unding.

Bundesfinanzministerium hat Problematik über Jahre verschlafen

In den Befragungen des Ausschusses kommen mittlerweile regelmäßig neue Belege ans Licht, dass das an oberster Stelle zuständige Bundesfinanzministerium die Cum/Ex-Problematik über Jahre verschlafen hat. So befragte ich einen der Zeugen nach einem Schreiben des Ministeriums an das BZSt aus Mitte 2014, in dem angeregt wurde, dass das BZSt mit den Behörden der Bundesländer in einen Erfahrungsaustausch zu Cum/Ex-Geschäften eintreten solle. Ich wollte wissen, warum das Ministerium erst 2014 auf diese an sich gute Idee gekommen ist. Der Zeuge antwortete, dass solch ein Erfahrungsaustausch auch schon vor Eingang dieses Schreibens stattgefunden habe. Diese Entwicklung scheint – wie so manch andere auch – am zuständigen Ministerium vorbeigegangen zu sein.