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CETA: Negativliste ist eine Schimäre

Nachricht von Klaus Ernst,

Solidarität statt Freihandel: Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, vor einem Plakat an einer Hauswand in Hannover

Privatisierung lautet das Gebot des Handelsabkommens CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union. Ausnahmen von dem Privatisierungsgebot müssen explizit gelistet werden – auf der sogenannten Negativliste. Doch mit der Wirksamkeit dieser Liste ist es nicht weit her. Das zeigen die Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage von Klaus Ernst. Kein einziger Bereich werde dadurch vollständig aus CETA ausgenommen, stellt Ernst fest.

Bestimmte öffentliche Dienstleistungen, etwa Wasserwerke oder Krankenhäuser, sollten durch die Negativliste dem Privatisierungsdruck entzogen werden. Die Bundesregierung hat in ihren Antworten jetzt deutlich gemacht, wie sie die Negativliste versteht: "Es ist zur Wahrung notwendiger Politikspielräume nicht erforderlich", die im Anhang genannten "Bereiche vollständig aus dem Geltungsbereich des Abkommens auszunehmen." Dazu dürften dann zum Beispiel die Bereiche Bildung und Gesundheit gehören.

Bisherige Freihandelsabkommen der EU-Kommission arbeiteten mit einer sogenannten Positivliste, in der beschrieben wurde, für welche Bereiche das Abkommen Gültigkeit haben sollte. "In CETA findet erstmals der sogenannte Negativlisten-Ansatz Anwendung", erläutert Klaus Ernst. "Doch diese Negativliste ist eine Schimäre, denn damit wird kein einziger Bereich vollständig aus CETA ausgenommen. Das hat jetzt auch die Bundesregierung bestätigt."

Privatisierung Tür und Tor geöffnet

Kritik an dem Verfahren mit Negativlisten hatte es von Anfang an gegeben, weil grundsätzlich alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn jetzt nicht einmal die Negativlisten einen gewissen Schutz bieten, wird der Deregulierung und Privatisierung Tür und Tor geöffnet –  gefolgt von der Drohung durch Klagen von Konzernen, wenn sich Staat oder Kommunen dem nicht beugen wollen. Gegen eine Kommune, die die städtische Wasserversorgung betreibt, könnte ein Unternehmen aus Kanada dann klagen. "Das Abenteuer mit der Negativliste können wir uns nicht leisten", warnt Klaus Ernst. Sozialstaatliche Errungenschaften seien damit zum Abschuss freigegeben. Zudem sieht CETA vor, dass einmal deregulierte und privatisierte Bereich nicht mehr zurückgenommen werden können.

"Selbst die audiovisuellen Dienstleistungen sind nicht dauerhaft vollständig ausgenommen, sondern könnten im Rahmen der Regulierungszusammenarbeit wieder auf den Verhandlungstisch kommen", kritisiert Ernst. Das ist alles andere als belanglos. Mit Blick auf die rasante Entwicklung der digitalen Welt lässt sich noch längst abschätzen, welche Bereiche im Sinne des Gemeinwohls besser geschützt werden sollten. 

DIE LINKE lehnt die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA entschieden ab, weil sie ein breit angelegter Angriff auf soziale Rechte, Kultur,  öffentliche Daseinsvorsorge und Umwelt- und Verbraucherschutz sind.

 

linksfraktion.de, 27. April 2016