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Bundesregierung verweigert Informationen über Online-Durchsuchung

Im Wortlaut von Jan Korte,

Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Linksfraktion einräumen musste, dass bis Mai 2010 keine einzige Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt vorgenommen wurde und damit aus der angeblich "unerlässlichen Maßnahme" im Kampf gegen den Terrorismus praktisch rein gar nichts wurde, hat die Fraktion kürzlich in einer erneuten Kleinen Anfrage nachgefragt, in welchem Umfang deutsche Sicherheitsbehörden Online-Durchsuchungen mittlerweile durchgeführt haben.

Während die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die letztjährige Anfrage noch ausführlich begründete warum die Online-Durchsuchung bisher nicht zur Anwendung kam, verweigert sie jetzt auch diese Information, da dies eine "Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken" der Gefahrenermittlungen des BKA darstellen würde.

Mit ihrer Antwort brüskiert die Bundesregierung das Parlament. Schlimmer: Alle Begründungen, warum die Online-Durchsuchung so zwingend und dringend erforderlich sei, werden erneut Lügen gestraft. Seinerzeit wurde erklärt, ohne Online-Durchsuchung könne der Kampf gegen den Terror nicht gewonnen werden. Angesichts der aktuellen Debatte um die Sicherheitsgesetzgebung hätte die Bundesregierung in der aktuellen Kleinen Anfrage die Möglichkeit gehabt, den Beweis für die Notwendigkeit auf dem Silbertablett zu liefern. Sie hat es aber nicht getan, was den Schluss nahelegt, dass die Offenlegung der Anzahl durchgeführter Online-DS dem Innenministerium in diesem Streit keinen Vorteil verschaffen würde. Die Antwort der Regierung lässt nur einen Schluss zu: Das angeblich in Zeiten der terroristischen Bedrohung unverzichtbare polizeiliche Instrument ist völlig überflüssig.

Die Bundesregierung sollte endlich zu einer seriösen Innenpolitik zurückfinden und die Online-Durchsuchung schnellstmöglich wieder aus dem BKA-Gesetz streichen. Eine unabhängige Überprüfung aller Sicherheitsgesetze ist längst überfällig. 

 

Von Jan Korte, Leiter des Arbeitskreises BürgerInnenrechte und Demokratie der Fraktion

www.linksfraktion.de, 17. Juni 2011

Mehr zum Thema 24.05.2011 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/5872 Anwendung von Onlinedurchsuchungen

In der Kleinen Anfrage wird erneut erfragt, in welchem Umfang deutsche Sicherheitsbehörden Online-Durchsuchungen durchgeführt haben. Die Kleine Anfrage hinterfragt den tatsächlichen Nutzen und die oftmals behauptete Unverzichtbarkeit der Maßnahme. Zudem wird erneut die Frage nach der Anzahl der durch den Bundesnachrichtendienst BND veranlassten Online-Durchsuchungen gestellt, deren Beantwortung in der letzten Anfrage mit Verweis auf Geheimhaltungsinteressen des BND verweigert wurde.

Kleine Anfrage herunterladen Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/6079 vor. Antwort als PDF herunterladen