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Bundesregierung verteidigt entgegen des Völkerrechts Luftangriffe auf Syrien

Im Wortlaut von Niema Movassat,

Von Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage verteidigt die Bundesregierung die Luftangriffe auf Syrien vom 14. April 2018. Die USA, Frankreich und Großbritannien hatten als Reaktion auf einen angeblichen Chemiewaffeneinsatz des syrischen Regimes militärische Lagerstätten in der Stadt Homs und eine Forschungseinrichtung der syrischen Armee in der Nähe der Hauptstadt Damaskus angegriffen.

Eine rechtliche Grundlage für die Luftangriffe ist nicht ersichtlich. Daher kann es auch keinen vernünftigen Zweifel an der Rechtswidrigkeit der Luftangriffe geben. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die Angriffe als völkerrechtswidrig begutachtet. Der Einsatz habe gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen, heißt es in dem Gutachten von Ende April. Eine Auffassung, die man sehr breit im juristischen Diskurs findet. Darauf schreibt das Auswärtige Amt in seiner Antwort auf die Anfrage lediglich, die Bundesregierung habe die Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes "zur Kenntnis genommen". Im Anschluss verteidigt die Bundesregierung die Luftschläge und bezeichnet sie als "erforderlich und angemessen".

»Erosion des Völkerrechts«

Das Auswärtige Amt schafft es nicht einmal, eine Rechtsgrundlage zu nennen, die ihre Sicht der Dinge unterstützt. Vielmehr wird sich auf die umstrittene Rechtsfigur der humanitären Intervention berufen. Eine Rechtsauffassung, mit der die britische Regierung bis dato ziemlich allein dasteht.

Die Bundesregierung trägt mit ihrer Haltung zur Erosion des Völkerrechts bei. Das Völkerrecht wird politisch instrumentalisiert: Denn sobald Partner der Bundesrepublik das internationale Recht brechen, solidarisiert sich die Bundesregierung mit den betreffenden Nationen, statt auf eine Einhaltung des Rechts zu bestehen. Die Luftangriffe auf Syrien waren völkerrechtswidrig. Die Bundesregierung kann ihre Auffassung, die Angriffe seien gerechtfertigt gewesen, auch nicht begründen. Es ist bitter, dass im Auswärtigen Amt offenbar Wildwest statt Völkerrecht der Handlungsmaßstab ist.