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Bundesregierung spart auf dem Rücken der Auszubildenden

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den zehn Jahren von 2009 bis 2018 insgesamt knapp 2,8 Milliarden Euro für die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende ausgeben. Allein im Jahr 2018 waren es 172 Millionen Euro. Hinzu kommen jeweils weitere Ausgaben für die Förderung von Zweitausbildungen, berufsvorbereitenden Maßnahmen und von Menschen mit Behinderung in Ausbildung.

Die Zahl der geförderten Auszubildenden in Erstausbildung ist seit dem Jahr 2009 von rund 119.000 auf rund 56.000 im Jahr 2018 gesunken (- 53 Prozent), die Ausgaben für die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in Erstausbildung gingen in demselben Zeitraum von 393,5 Millionen auf 172 Millionen Euro zurück (- 56 Prozent). Die Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf eine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, hervor.

Berufsausbildungsbeihilfe kann unter anderem erhalten, wer eine betriebliche oder außerbetriebliche anerkannte Ausbildung absolviert und nicht im Haushalt der Eltern lebt. Bei Minderjährigen setzt die Förderung zusätzlich voraus, dass die Ausbildungsstätte nicht in angemessener Zeit von der elterlichen Wohnung aus erreicht werden kann. Zweitausbildungen sind nur ausnahmsweise förderfähig. Eine Beihilfe wird gezahlt, wenn das anrechenbare Einkommen nicht den Beihilfesatz übersteigt. Dabei werden nicht nur eigene Einnahmen der Auszubildenden, sondern auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt.

Zimmermann erklärt zu den aktuellen Zahlen: „Mit fast drei Milliarden Euro wurden in den vergangenen zehn Jahren niedrige Ausbildungsvergütungen subventioniert. Statt eine angemessene Mindestausbildungsvergütung gesetzlich zu verankern, verschenkt die Bundesregierung Geld. Auch die aktuellen Pläne der Bundesregierung werden daran nichts ändern. Denn die angestrebte Mindestausbildungsvergütung ist viel zu niedrig angesetzt. Dabei müssen Auszubildende von ihrer Arbeit leben können – genau wie alle anderen Menschen auch.“

Zimmermann weiter: „Dass die Zahl der geförderten Auszubildenden und die Gesamtausgaben für die Berufsausbildungsbeihilfe zurückgegangen sind, kann sich die Bundesregierung nicht als Erfolg auf die Fahne schreiben. Im Gegenteil ist neben konjunkturellen Effekten verfehlte Politik für diesen Rückgang verantwortlich: Wenn die Fördersätze nicht kontinuierlich angepasst werden, fallen zwangsläufig immer mehr Menschen aus der Förderung heraus. Das sind Einsparungen auf dem Rücken der Auszubildenden. Auch die aktuelle BAB-Reform wird lediglich die Inflation ausgleichen, wie die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung selbst einräumt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir brauchen eine starke Mindestausbildungsvergütung und eine realitätsgerechte Berufsausbildungsbeihilfe.“