Zum Hauptinhalt springen
Richard PitterleFoto: DBT / Achim Melde

Bundesfinanzminister Steinbrück und Schäuble weisen Schuld für Milliardenschäden von sich

Im Wortlaut von Richard Pitterle,

Von Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
 

Der Untersuchungsausschuss zum Cum/Ex-Steuerbetrug hat in der vergangenen Woche seine vorerst letzten Zeugen vernommen. Am Montag mussten der ehemalige Staatssekretär aus dem Bundesfinanzministerium Bernhard Beus, der dort amtierende Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister (CDU) sowie der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Der ebenfalls geladene ehemalige Finanzbeamte und spätere zentrale Cum/Ex-Berater Hanno Berger erschien erst gar nicht. Er hatte sich vor einiger Zeit in die Schweiz abgesetzt und wird sicher gute Gründe haben, den Boden der Bundesrepublik vorerst nicht zu betreten. Am Donnerstag erfolgte schließlich die Vernehmung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Ahnungslose Staatssekretäre

Beus, immerhin seit 2010 im Ministerium tätig, konnte sich – wie so viele Zeugen vor ihm – leider nicht genau daran erinnern, wann er sich das erste Mal mit Cum/Ex-Deals befasst hatte. Er vermutete, dies könnte im Zusammenhang mit der Erarbeitung des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes geschehen sein, mit welchem die Cum/Ex-Geschäfte 2012 unmöglich gemacht wurden. Mit den damit oft verwobenen Cum/Cum-Geschäften, die bis 2016 uneingeschränkt abliefen, will sich Beus nicht beschäftigt haben. Auch mit Bundesfinanzminister Schäuble habe er über Cum/Cum nicht eingehender gesprochen.

Staatssekretär Meister, der 2013 ins Bundesfinanzministerium kam, spielt vor allem hinsichtlich der Eindämmung der Cum/Cum-Geschäfte 2016 eine Rolle. So erhielt er im November 2015 ein Schreiben des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer (CDU). Darin verwies Schäfer auf Untersuchungen der hessischen Finanzämter zu der 2016 umgesetzten Idee, Cum/Cum-Geschäfte zu stoppen, indem man die Kapitalertragsteuererstattung an eine Aktien-Mindesthaltefrist von 45 Tagen knüpft. Laut Schäfer hätten die Untersuchungen ergeben, dass solch eine Regel womöglich keine Wirkung zeigt. Warum diese Bedenken nicht berücksichtigt wurden, konnte Meister dem Untersuchungsausschuss leider nicht erklären.

Steinbrück fast schon dreist

Peer Steinbrück schließlich lehnte es ab, die Verantwortung für das völlig verkorkste Jahressteuergesetz 2007 zu übernehmen. In die Gesetzesbegründung hatte das Bundesfinanzministerium eine Stellungnahme des Bundesverbandes deutscher Banken fast wortgleich übernommen und damit die Cum/Ex-Maschinerie erst richtig in Gang gebracht. Dass Steinbrück das Gesetz trotzdem als richtigen Schritt zur Eindämmung von Cum/Ex-Deals bezeichnete, ist fast schon dreist. Erst im Mai 2009 will Steinbrück dann konkrete Kenntnis von den Cum/Ex-Geschäften erhalten und angeblich keinen Hehl daraus gemacht haben, dass er damals bereits die im OGAW-IV-Umsetzungsgesetz zu 2012 vorgenommene Lösung des Cum/Ex-Problems favorisiert habe. Dumm nur, dass sein Nachfolger Wolfgang Schäuble Ende 2009 hieran nicht sofort anknüpfte, sondern noch einmal gut zwei Jahre ins Land gehen ließ, bis dem Plündern der Staatskasse endgültig ein Ende gesetzt wurde.

Auch die Cum/Cum-Geschäfte ließ das Ministerium erst einmal weiter laufen. Schätzungen nach könnte der dadurch entstandene Schaden bei fünf bis sechs Milliarden Euro jährlich liegen. Zu den Hinweisen zur Wirkungslosigkeit der im Gesetz festgeschriebenen 45-Tage-Regelung, die 2015 an seinen Staatssekretär Meister gingen, konnte Schäuble keine klaren Aussagen treffen. Der Brief aus Hessen sei nicht bis zu ihm vorgedrungen. Ebenso wie sein Vorgänger Steinbrück weigerte sich Schäuble, politische Verantwortung zu übernehmen. Am Ende bleibt daher folgende Erkenntnis: Steinbrück und Schäuble schenken sich nichts. Der eine ist verantwortlich für einen Milliardenschaden durch Cum/Ex-Deals, der andere für einen Milliardenschaden durch Cum/Cum-Geschäfte.