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Bund ändert Vertrag zu Bahnprivatisierung

Im Wortlaut,

Bundestagsabgeordnete bleiben besorgt

Nach öffentlicher Kritik von Verkehrsexperten des Bundestags hat das Verkehrsministerium den Vertrag zur Bahnprivatisierung offenbar revidiert.

Die Bundesregierung wird dem Verkehrs- und dem Haushaltsausschuss des Bundestags bis Freitag einen ressortabgestimmten Entwurf des Beteiligungsvertrages zur Bahnprivatisierung vorlegen. Dies erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Achim Großmann (SPD), bei einer aktuellen Fragestunde am Mittwoch im Bundestag. Danach sollen Logistikunternehmen der Transportsparte ML AG der Deutschen Bahn nicht bis zu 49,9 Prozent an private Investoren verkauft werden können, wie es im bisherigen Entwurf des Vertrages zwischen Bund und Bahn hieß. Verkehrspolitiker des Bundestages hatten kritisiert, dem Parlament sei von der Bundesregierung zugesichert worden, dass höchstens 24,9 Prozent der ML AG an private Investoren veräußert werden. Auf die Nachfrage der linken Abgeordneten Dorothée Menzner, ob Serviceunternehmen von der geänderten Bestimmung ausgenommen werden, sagte Großmann: »Eine Regelung für jedes Unternehmen ist nicht notwendig. Dies würde die DB nicht führbar machen.«

Abgeordnete der Opposition äußerten ihre Sorge, dass es beim Anteilsverkauf von 24,9 Prozent nicht bleiben werde. Bund und Bahnkonzern könnten den Beteiligungsvertrag jederzeit ändern, ohne das Parlament zu befragen. Großmann sagte, es sei der Grundsatz der Demokratie, dass »kein einziges Gesetz in Stein gemeißelt« sei.

Zuvor hatte die »Berliner Zeitung« berichtet, Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) habe den Vertrag entsprechend geändert. Tiefensee habe persönlich dafür gesorgt, »dass einige unmissverständliche Formulierungen aufgenommen werden«, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Zeitung. Die Unionsfraktion habe die Änderungen abgelehnt und vor Verzögerungen beim Börsengang gewarnt.

Das privatisierungskritische Bündnis »Bahn für alle« reagierte verwundert auf die Debatte zum Beteiligungsvertrag. Die Abgeordneten hätten darauf bestehen müssen, dass der Vertrag vor einer Parlamentsentscheidung vorgelegt werde. Zudem habe »Bahn für alle« mehrfach darauf hingewiesen, dass es schon ein Vertragsentwurf vom April der ML AG erlaube, bis zu 49,9 Prozent an Unternehmens-töchtern zu verkaufen.

Von Kurt Stenger

Neues Deutschland, 5. Juni 2008