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Betroffene beraten Betroffene

Im Wortlaut,

Alltagsbeobachtungen vonHeinz G. von Wensiersky, Referent für Sozialrecht. Er berät seit dem Jahr 2005 Erwerbslose und Menschen, die trotz Arbeit aufstocken müssen


Was macht Hartz IV mit den Frauen und Männern, die damit leben müssen? Sie ziehen sich zurück aus der Gesellschaft. Es gibt Spannungen in der Familie. Manche geben sich auf, können oder wollen nicht mehr kämpfen. Viele führen eine Nischenexistenz, es gibt chronisch finanzielle Probleme. Auf dem Amt, bei der Begegnung mit den Zuständigen existiert eine Verunsicherung, viel Ängstlichkeit. Bescheide sind in einem Amtsdeutsch verfasst, sodass sie entweder von den Betroffenen nicht verstanden werden oder die Entscheidung nicht nachvollziehbar ist.    

In der Logik der Jobcenter scheint das SGB II (Sozialgesetzbuch) ein Handbuch zur Anleitung sein, um Menschen durch zu Teilen unsinnige Vorgaben und Maßnahmen unter Druck zu setzten. Jeder Sachbearbeiter, jede Sachbearbeiterin oder auch Fallmanager und Fallmanagerin legt das Gesetz anders aus, dehnt dabei die Paragrafen. Ob zu Recht oder Unrecht, bleibt häufig unklar. Mit viel Glück trifft man auch auf "gute MitarbeiterInnen" in den Jobcentern. Trotzdem: Die wenigsten Betroffenen wagen sich zu wehren, weder durch einen Widerspruch noch durch eine Klage.

Wie kann es anders gehen? Arbeitslosigkeit sollte nicht zur Ausgrenzung und Stigmatisierung führen. Dem Existenzminimum im SGB II–Rechtskreis muss ein arbeitsmarktpolitisches Instrument vorgeschaltet werden, dass es dem Erwerbslosen erlaubt, sich wieder ohne Angst in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die negativen Auswirkungen des SGB II-Bezugs für Menschen im Arbeitsprozess wie auch der Erwerbslosen kann durch eine transparente Anhebung des Regelsatzes entgegengewirkt werden. Und die Regelungen müssen sanktionsfrei umgesetzt werden können. Für Menschen, die trotz Arbeit mit Hartz IV aufstocken müssen, sollten die Erwerbstätigenfreibeträge so gestaltet werden, dass vom erarbeiteten Lohn am Monatsende mehr in der Haushaltskasse des Aufstockers verbleibt. Der ver.di–Bundeskongress beschloss diese Forderungen.