Zum Hauptinhalt springen

Bei weniger als 10 Euro Stundenlohn droht Altersarmut

Nachricht von Klaus Ernst,

Die Bundesregierung musste jetzt einräumen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Stundenlohn von mehr als zehn Euro brauchen, um im Alter nicht unter die Armutsgrenze zu geraten. Auf eine entsprechende Frage von Klaus Ernst bestätigte das Arbeitsministerium, dass knapp 29 Entgeltpunkte nötig seien, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung im Alter von 684 Euro monatlich zu erhalten. "Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre rechnerisch ein Stundenlohn von rund zehn Euro erforderlich", schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in seiner Antwort (PDF). Eine zusätzliche Altersvorsorge sei hierbei aber nicht berücksichtigt. So könne beispielsweise mit einem Riester-Vertrag eine "deutlich höhere Gesamtversorgung" erzielt werden.

Für DIE LINKE ist es jedoch äußerst fraglich, ob jemand mit einem Nettolohn von nicht einmal 1200 Euro die mehr als 50 Euro für die Riester-Rente erübrigen könne. Beim gegenwärtigen Lohnniveau bekommt nach Angaben von Klaus Ernst inzwischen jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte im Alter nicht mehr als 684 Euro monatlich und ist damit von Altersarmut bedroht.

Die Frage von Klaus Ernst:
Wie viele Entgeltpunkte sind gegenwärtig notwendig, um eine Nettorente oberhalb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter für einen Alleinlebenden (ohne Mehrbedarfe, letzter verfügbarer Datenstand) zu erhalten, und welcher Bruttostundenlohn (Arbeitnehmerbrutto) ist im Jahr 2011 (vorläufige Werte) notwendig, um in zwölf Monaten Vollzeitarbeit (= 38,5 Arbeitsstunden pro Woche) eine Anzahl an Entgeltpunkten zu erreichen, die ein Fünfundvierzigstel dieser Summe entspricht?

Die Antwort der Bundesregierung:
Um eine Nettorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung über dem durchschnittlichen Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter in Höhe von 684 Euro monatlich (Wert für 2009, außerhalb von Einrichtungen) zu erreichen, sind knapp 29 Entgeltpunkte erforderlich. Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre rechnerisch ein Stundenlohn von rund 10 Euro erforderlich. Diese Betrachtung vernachlässigt allerdings die zusätzliche Altersvorsorge z. B. über einen Riester-Vertrag, mit der eine deutlich höhere Gesamtversorgung erzielt werden kann. Bei voller Nutzung der steuerlichen Förderung würden bei einem Stundenlohn von 10 Euro 40 Cent in einen Riester-Vertrag fließen, von denen die versicherte Person nur rund 30 Cent selbst aufzubringen hätte. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts ergäbe sich ein deutlich höheres Einkommen im Alter.