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Bei den Büchsenmachern

Im Wortlaut von Jens Petermann,

Wie in jedem Jahr sind die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE während der so genannten Parlamentarischen Sommerpause viel in ihren Wahlkreisen unterwegs. Vor Ort nehmen sie sich der Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger an, besuchen Betriebe und Vereine, engagieren sich für lokale und regionale Anliegen. Auf linksfraktion.de schreiben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über ihren Sommer im Wahlkreis.

Jens Petermann (li.) und Frank Tempel diskutieren in Suhl mit Sportschützen und Waffenherstellern über das Waffenrecht.

 

Von Jens Petermann

 

Die Sommertour der Landesgruppe der Thüringer Linken im Bundestag führte am 10. Juli nach Suhl. Auf dem Programm standen ein Besuch im traditionsreichen Waffenmuseum und ein Fachgespräch mit Vertretern des Schießsports und des Waffenherstellerhandwerks. Gemeinsam mit dem ehemaligen Kriminalbeamten und MdB-Kollegen Frank Tempel stellte ich mich der Debatte. Es ging um die Verfassung des Waffenrechts, insbesondere im Lichte der immer wieder auftretenden Vorfälle im Zusammenhang mit legalen Waffen mit zum Teil dramatischen, tödlichen Folgen. Erinnert sei an die Amokläufe in Erfurt und Winnenden.
Vor Beginn der lebhaften Diskussion war klar, dass eine sehr komplexe Interessenlage eine differenzierte Betrachtung erfordert. Neben der Geschichte Suhls als Waffenstadt war die Frage nach einem sachgerechten Interessenausgleich zentrales Thema. Es stellte sich die Frage, was überhaupt Sportschießen ist und wie es um die ordnungsrechtliche Durchsetzung waffenrechtlicher Bestimmungen bestellt ist. Neben einem Exkurs zur Kulturgeschichte des Waffenhandwerks und der Waffenkunst im Speziellen durch den Leiter des Waffenmuseums, Peter Arfmann, ging es auch um neue Technologien im Sport, wie den Einsatz von Laserwaffen, was von den Fachleuten der Sportszene als unausgereift abgelehnt wird. Das Waffenrecht wurde als Stückwerk kritisiert und das Waffenregister als nicht durchsetzbar bezeichnet. Es gebe deswegen auch erhebliche Vollzugsdefizite, Polizei und Kommunen stünden oft allein da, es fehle an Fachpersonal. Das Erbrecht bei Waffen sei unbefriedigend geregelt.
Helmut Adamy von der Handwerkskammer, der gleichzeitig der Büchsenmacherinnung vorsteht, sieht erhebliche Defizite bei den Verwaltungsvorschriften. Ein Gewinn an öffentlicher Sicherheit bei einer zentralen Aufbewahrung der Waffen sei nicht verifizierbar. Das Hauptproblem stellten zudem ohnehin die illegalen Waffen dar. Neue Vorschriften würden nichts bringen, denn es sei von einem Vollzugsproblem und nicht von einem Regelungsproblem auszugehen. Außerdem seien immer wieder Informationsdefizite feststellbar.
Praktiker sprechen mit Politikern - auf diesen Nenner kann das Gespräch zum Waffenrecht gebracht werden. Für beide Seiten war am Ende des fast zweistündigen Gespräches unterm Strich ein Mehrwert verbuchbar, das Verständnis für die Sicht des Gesprächspartners und die Einsicht, dass Probleme nur gemeinsam gelöst werden können.

 

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