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Barrieren abbauen, gleiche Teilhabe ermöglichen

Interview der Woche von Katrin Werner,

 

Am Donnerstag befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dabei sparen Union und SPD beispielsweise eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit und eine verbindliche Umgestaltung von Bundesbauten aus. "Die Bundesregierung muss Partizipation endlich ernstnehmen und die Vorschläge der Verbände der Menschen mit Behinderungen nicht nur anhören, sondern tatsächlich berücksichtigen", fordert Katrin Werner: "Alles andere ist Show."

 

Am Donnerstag steht im Bundestag der Entwurf der Bundesregierung für ein Behindertengleichstellungsgesetz auf der Tagesordnung. Worum geht es da?

Katrin Werner: Das Behindertengleichstellungsgesetz soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen beziehungsweise verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Dies soll unter anderem durch die Beseitigung von Barrieren geschehen.

Die Bundesregierung möchte nun endlich das Behindertengleichstellungsgesetz auf der Grundlage der rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überarbeiten und weiterentwickeln. Dies ist längst überfällig und dieses Vorhaben wird von uns grundsätzlich erst einmal begrüßt.

Das hört sich danach an, dass es endlich Verbesserungen für die vielen Menschen gibt, die mit Beeinträchtigungen leben.

Leider nein: Der Gesetzesentwurf enthält zwar viele Verbesserungen, so sollen zum Beispiel in öffentlichen Behörden kommunikative und bauliche Barriere abgebaut werden, jedoch nicht im privatwirtschaftlichen Bereich.

Der Entwurf der Bundesregierung bleibt weit hinter den Erwartungen und Vorschlägen der Menschen mit Behinderungen zurück. Es fehlt z.B. eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit und eine verbindliche Umgestaltung von Bundesbestandsbauten – hier soll nur aufgelistet werden. Das ist viel zu wenig.

Wer beispielsweise aufgrund von Barrieren ein Kino, eine Arztpraxis oder ein Restaurant nicht besuchen kann, wird auch mit dem neuen Gesetzesentwurf weiterhin diskriminiert.  Private Anbieter werden nicht eingebunden und folglich nicht sanktioniert.

Ihre Fraktion bringt einen Antrag zum Gesetz ein, in dem Sie eine Ausweitung des Gesetzes fordern. Was ist Ihnen wichtig?

DIE LINKE fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für das neue Behindertengleichstellungsgesetz. Eine durchgängige menschenrechtliche Perspektive und direkte Bezugnahme auf die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention sollte genauso selbstverständlich sein wie die Verpflichtung Privater zur Barrierefreiheit oder die Umgestaltung von Bundesbestandsbauten. Leider schafft es die Bundesregierung noch nicht einmal, den Behinderungsbegriff der Vereinten Nationen korrekt ins neue Gesetz zu übernehmen. Die Bundesregierung muss Partizipation endlich ernstnehmen und die Vorschläge der Verbände der Menschen mit Behinderungen nicht nur anhören, sondern tatsächlich berücksichtigen. Alles andere ist Show.

Ist es denn rechtlich überhaupt möglich, auch den privaten Bereich auf Barrierefreiheit zu verpflichten?

Ja, auf jeden Fall: Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat dazu einen guten Vorschlag unterbreitet, den die Bundesregierung übernehmen sollte. Auch sind andere Länder diesbezüglich schon sehr viel weiter. In Deutschland fällt die Wirtschaft offenbar unter einen besonderen Schutz. In Österreich beispielsweise können Auseinandersetzungen mit privaten Anbietern auch im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens verhandelt werden. In den USA ist dies seit Jahren gelebte Selbstverständlichkeit. Dort überall funktioniert es, ohne dass eine Wirtschaftskrise ausgelöst wurde.

Gleichstellung endet nicht bei physischer Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderung, die ein selbstbestimmtes Leben führen wollen, warten seit langem auf das versprochene Bundesteilhabegesetz, in dem es um ihre Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit, Wahlmöglichkeiten bei der Assistenz und Zugang zum Ersten Arbeitsmarkt gehen soll. Immer wieder wurde es angekündigt. Was ist geschehen?

Seit Anfang des Jahres kursiert ein Arbeitsentwurf zum Bundesteilhabegesetz, der nicht offiziell von der Bundesregierung verteilt wurde. Dies führte erst einmal zu erheblicher Unsicherheit. Nun haben schon einige Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft dazu Stellung bezogen. Nach dem, was mir bekannt ist, trifft auch dieser Vorschlag auf große Enttäuschung und Verärgerung, da die Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht fällt, die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Menschen eingeschränkt wird und auch in anderen Teilen Rückschritte festzustellen sind. Die großen Ankündigungen der Regierungskoalition werden damit nicht erfüllt.

Warum ist dieses Gesetz aus Ihrer Sicht so wichtig?

Es gilt das Menschenrecht auf volle und wirksame Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben für alle Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu garantieren. Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt hier die Richtung vor – Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen erlaubt sie nicht.

Aus unserer Sicht dürfen Menschenrechte nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Teilhabeleistungen müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen – auch der Angehörigen – gewährt werden. Es darf nicht sein, dass Menschen mit Assistenzbedarf, die einer Beschäftigung nachgehen, erhebliche Anteile von ihrem erarbeiteten Lohn abgeben müssen. Die Wahlfreiheit der Menschen darf nicht eingeschränkt, sondern sollte gestärkt werden. Auch die Versorgung mit Hilfsmitteln muss bedarfsgerecht geregelt werden.

Es wäre nicht das erste Gesetz, das in der Großen Koalition über den Referentenentwurf nicht hinauskommt und schon vor der Abstimmung im Kabinett von einer der Unionsparteien gekippt wird – jüngstes Beispiel wäre das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Wie schätzen Sie die Chancen für das Bundesteilhabegesetz ein?

Der Arbeitsentwurf muss grundsätzlich und umfassend überarbeitet werden, bevor das Gesetz den Namen Bundesteilhabegesetz überhaupt verdient. Leider bin ich sehr skeptisch was dies betrifft. Wir werden den angekündigten Referentenentwurf intensiv anschauen und bewerten und den Prozess kritisch begleiten. Eine Prognose ist schwierig. Es kann alles passieren. Die Bundesregierung einigt sich nicht auf eine Fassung oder eben doch und dann wird das Gesetz sicher schnell durch das Parlament geleitet. Entscheidend ist für uns, was die Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen und Verbände zum Gesetzentwurf äußern werden. Es muss auf jeden Fall eine Verbesserung zur Teilhabe sein.