Zum Hauptinhalt springen

Bankenabgabe oder Finanztransaktionsteuer?

Im Wortlaut von Axel Troost,

Von der Unnötigkeit, sich zwischen Schokopudding und Himbeereis entscheiden zu müssen

Die Diskussion um die Finanztransaktionsteuer hat mit dem Vorschlag von US-Präsident Obama einer sogenannten „Verantwortungsabgabe“ für große Banken eine bemerkenswerte Wendung genommen. Nicht wenige sehen in der Bankenabgabe ein gezieltes Ablenkungsmanöver, um die Finanztransaktionsteuer zu hintertreiben.

Auch wenn man dieser Einschätzung folgt, so ändert dies freilich nichts an der Frage, welches von beiden Instrumenten sinnvoll ist. Und die Antwort darauf ist klar: beide! Nimmt man die Grundelemente von Bankenabgabe und Finanztransaktionsteuer, kann man sogar schnell zu der Einschätzung gelangen, dass sich die beiden geradezu hervorragend ergänzen.

Eine Bankenabgabe hat ihre Berechtigung darin, dass sie als zweckgebundene Einnahme (darin liegt die Natur einer Abgabe im Gegensatz zu einer Steuer) dazu dienen muss, wenigstens Teile der Kosten zu decken, die den öffentlichen Haushalten durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise entstanden sind. In Deutschland könnte man diese Kosten als Summe der Steuerausfälle, der Ausgaben für die Bankenrettung und der Kosten von Stabilisierungsmaßnahmen wie Konjunkturpaketen und Kurzarbeitergeld auf mindestens 100 Mrd. Euro beziffern. Allein für 2009 muss der Bankenrettungsfonds SoFFin Verluste von bis zu vier Milliarden Euro verbuchen. Was liegt da näher, als sich mindestens die Kosten der Bankenrettung bis zum Ende der Laufzeit des SoFFin im Laufe der nächsten zwei Jahrzehnte bis 2030 wieder zurückzuholen? Und zwar bei genau denen, die von vielen als Hauptverursacher der Krise ausgemacht werden, nämlich den Banken. Sicherlich ist es dann zu einfach, die Bankenabgabe allein an der Bilanzsumme einer Bank festzumachen. Vielmehr sollte die Abgabe danach bemessen werden, wie stark eine Bank in besonders risikoreiche Geschäfte verstrickt war und ist. Damit würde im Übrigen auch überproportional bei den Banken abgeschöpft, die mit dem Wiederanziehen z.B. der Aktienmärkte erneut große Gewinne im Investment-Banking machen.

Unstrittig ist, dass Verursacher der Krise einen möglichst hohen Teil der Krisenzeche zahlen sollen. In diesem Sinne spricht alles für eine Bankenabgabe.

Nun zur Finanztransaktionsteuer. Als Verbindung der langjährigen Börsenumsatzsteuer und der langjährig geforderten Tobin-Steuer war sie nie zum Stopfen von Haushaltslöchern nach Finanzkrisen konzipiert. Nur wenn eine Bankenabgabe die Banken an den Kosten der Krise beteiligt, kann die Finanztransaktionsteuer die Aufgaben übernehmen, die der Tobin-Steuer und der Börsenumsatzsteuer ursprünglich zugedacht waren. Die Tobin-Steuer soll(te) „Sand ins Getriebe streuen“, den Devisenmarkt entschleunigen, damit Volatilität reduzieren, Spekulation bremsen und Einnahmen vor allem bei den Akteuren abschöpfen, die offensichtlich genug Geld für internationale Kapitalmarktgeschäfte haben. Die Börsenumsatzsteuer sollte schon immer und vor allem Steuereinnahmen generieren. Bei beiden Steuern ging es nicht um eine verursacherorientierte Finanzierung von bereits angefallenen Kosten, sondern um einen Einstieg in die Entwaffnung der Finanzmärkte und die verteilungsgerechte Erhöhung von Steuereinnahmen, gerade mit dem Ziel der Finanzierung von Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz.

Mit genau diesem Ziel haben sich im Dezember letzten Jahres im Bündnis „Steuer gegen Armut“ über 50 Organisationen und über 66.000 Bürgerinnen und Bürger einem offenen Brief an die Bundesregierung und einer Petition an den Bundestag angeschlossenen. Es ist insofern sehr unglücklich, wenn als Begründung der Finanztransaktionsteuer immer wieder vornehmlich die Notwendigkeit der Finanzierung der Krisenkosten genannt wird, wie es z.B. die SPD in ihrer Bundestagsinitiative für die Finanztransaktionsteuer tut. Aus der Finanztransaktionsteuer kann nur dann eine „Steuer gegen Armut“ werden, wenn ihre Einnahmen nicht schon zur Tilgung der Schulden des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) verplant sind.

Das Aufkommen der Finanztransaktionsteuer wird auch nicht ausschließlich oder vorrangig von den Banken bezahlt werden. Nur im Rahmen ihres Eigenhandels, den es ohnehin einzuschränken gilt, werden die Banken die Transaktionsteuer zahlen müssen. Die Masse des Aufkommens kommt von privaten und gewerblichen institutionellen Spekulanten, deren kurzfristige Aktivitäten an Attraktivität verlieren sollen.

Summa Summarum: In einer Welt sachlich vernünftiger Politikinstrumente sind Bankenabgabe und Finanztransaktionsteuer - gemessen an ihren unterschiedlichen Zwecken -gleichermaßen plausibel und zielführend - und beide notwendig.

Nun mag „realpolitisch“ eingewandt werden, realistischerweise reiche der politische Druck aber nur zur Durchsetzung eines der beiden Instrumente. Selbst wenn man dieser Annahme folgt, was ich nicht tue, dann lautet die notwendige Frage dennoch: Lässt sich der Druck für die Durchsetzung eines der beiden Instrumente dadurch erhöhen, dass man sich gegen das jeweils andere Instrument ausspricht? Ich glaube, dass diese Frage mit Nein zu beantworten ist. Oder haben Sie schon mal im Restaurant mehr Schokopudding bekommen, weil sie sich vorher abfällig über das Himbeereis ihres Nachbarn geäußert haben?

Es stärkt die Position der Finanztransaktionsteuer keineswegs, wenn man sich vor die Wahl zwischen beiden Instrumenten stellen lässt. Es bringt nur unnötige Auseinandersetzungen mit Akteuren, die beide Instrumente oder nur die Bankenabgabe befürworten. Warum sollte man sich diesbezüglich in Nebenkriegsschauplätze verwickeln lassen?

Es ist selbstverständlich, dass die Ressourcen zur Mobilisierung gesellschaftlichen und politischen Drucks begrenzt sind. Von daher ist es völlig legitim, sich auf eines der beiden Instrumente zu konzentrieren. Das tut die Kampagne „Steuer gegen Armut“ aus gutem Grund, weil es ihr eben nicht primär um die Finanzierung der Finanzkrisenkosten geht, sondern um die Schaffung neuer finanzieller Spielräume für Entwicklung und Armutsbekämpfung.

Trotzdem ist mit dem Parteiergreifen für die Finanztransaktionsteuer keineswegs verbunden, sich gleich in eine Front gegen die Bankenabgabe einreihen zu müssen. Beides hat seine Berechtigung und jeder soll, nach seinem politischen Gefühl, seine Kräfte auf die Durchsetzung des einen, anderen oder beider Instrumente verteilen.

Es hat noch keiner politischen Bewegung genützt, sich von der Gegenseite vor die Wahl zwischen Schokopudding und Himbeereis stellen zu lassen.

Von Axel Troost

www.linksfraktion.de, 18. März 2010