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Aufsichtslücken beim illegalen Online-Glücksspiel

Nachricht von Fabio De Masi,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 17.04.2020 auf die Kleine Anfrage „Unerlaubtes Online-Glücksspiel und Zahlungsverkehr" (BT-Drs. 19/18823) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Kontext/Zusammenfassung:

Online-Glückspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen illegal. Dennoch gibt es Hunderte Angebote im Netz, teilweise sogar zur Verschleierung organisierter Kriminalität. Ebenso verboten ist die Beteiligung am Zahlungsverkehr von unerlaubtem Online-Glücksspiel (Mitwirkungsverbot). Auch dieses Verbot scheint von Finanzunternehmen unterlaufen zu werden.

Die Aufsicht der Länder über den Bereich Zahlungsverkehr und Online-Glücksspiel greift hierbei wohl bisher nicht hart durch, sondern appellierte an die Bankenverbände, entsprechende Aktivitäten bei ihren Mitgliedsunternehmen einzudämmen. In einzelnen Fällen wurden konkrete Untersagungen gegen Finanzunternehmen ausgesprochen. Die Bundesregierung sammelt keine Informationen über Online-Glücksspiel bzw. die Aufsicht der Länder.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt an, die Landesbehörden bei der Aufsicht über den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel zu unterstützen, unterzieht Zahlungsdienstleister unter ihrer Aufsicht aber keinen gesonderten Prüfungen. Die Bundesbehörde hat daher auch keine Verstöße festgestellt, keine Sanktionen ausgesprochen und keine Strafanzeigen gestellt. Im Rahmen der Geldwäscheprävention auf Bundesebene (bei der Financial Intelligence Unit) scheint sogar seit der Verlagerung zum Zoll die Aufmerksamkeit für Online-Glücksspiel weiter gesunken zu sein, da nicht einmal mehr wie zuvor beim BKA Daten zum Thema erfasst werden.

Im Dezember 2019 hatte überdies erstmalig ein Glücksspiel-Kunde gerichtlich Rückzahlungsansprüche gegenüber einem Zahlungsanbieter erhalten. Sollte dieses Urteil Präzedenzcharakter entfalten, könnten der Branche hohe finanzielle Risiken entstehen. Darüber hinaus stehen Vorwürfe im Raum, dass Zahlungsdienstleister wie Wirecard auch andere betrügerische Online-Geschäfte, etwa mit sogenannten binären Optionen, nach wie vor ermöglichen. Hierzu ist die Finanzaufsicht in den Jahren 2018 und 2019 in zehn Fällen gegen Anbieter eingeschritten und konnte ihre Entscheidungen auch im Ausland (Vereinigtes Königreich, Estland, Republik Marshallinseln und St. Vincent und den Grenadinen) durchsetzen.

Dazu erklärt Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

"Online-Glücksspiel ist in Deutschland derzeit noch illegal – mit Ausnahme Schleswig Holsteins. Es werden beim Online Glücksspiel kriminelle Gelder von Mafia und Drogenkartellen gewaschen. Dennoch verfügt die Bundesregierung nicht einmal über grundlegende Daten, um Finanzkriminalität einzudämmen. Die Länderkompetenz führt hier zu organisierter Verantwortungslosigkeit. Ohne Zahlungsdienstleister wie Wirecard wäre Online-Glücksspiel tot. Wenn sich Finanzdienstleister an illegalen Geschäften beteiligen, machen sie sich strafbar. Deswegen ist es ein Skandal, dass die Finanzaufsicht untätig ist und die Finanzflüsse nicht unterbindet. Die Geldwäscheprävention gegen Online-Glücksspiel wurde bei der Neuaufstellung der Financial Intelligence Unit sogar noch erschwert, da nicht einmal mehr statistische Daten dazu erfasst werden. Wir brauchen eine konzertierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern gegen Schwarzgeld im Internet statt der geplanten Liberalisierung von Online-Zockerbuden."


Ergebnisse im Einzelnen (PDF)