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Auffällig hohe Nebeneinkünfte von Beamten im Bundesfinanzministerium

Nachricht von Fabio De Masi,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 22. November 2018 auf die Kleine Anfrage "Nebeneinkünfte in Bundesministerien und nachgeordneten Bereichen in den Jahren 2016 und 2017" (PDF) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag


Die Einkünfte von Beamten im Bundesministerium für Finanzen (BMF) sind auffällig hoch. So beträgt die maximale Vergütung für eine schriftstellerische Tätigkeit im Jahre 2017 18.100 Euro (S. 142). Bei einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden beträgt der Stundenlohn damit 603,33 Euro. Die zehn höchstvergüteten Nebentätigkeiten im Bundesministerium der Finanzen waren allesamt schriftstellerische Tätigkeiten und brachten insgesamt 91.200 Euro ein. Im Jahre 2016 waren es sogar 106.300 Euro (S. 142-143). Beamte aus Abteilung IV "Steuerabteilung und direkte Steuern" des Bundesministerium der Finanzen (BMF), verdienten im Jahre 2017 mit 1.342 Euro mehr als dreimal höhere durchschnittliche Einkünfte aus nichtgenehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten (§ 100 BBG) als die anderen Abteilungen (S. 69). Mehr als die Hälfte der höchstdotieren Nebentätigkeiten in den Jahren 2016 und 2017, allesamt schriftstellerische Tätigkeiten, entfallen auf die Abteilung IV (S. 143). Des Weiteren entfallen fünf der zehn höchstbezahlten Vorträge im BMF auf die Abteilung IV C "Steuern vom Einkommen und Ertrag; Unternehmensteuerpolitik; Verkehrsteuern; Erbschaftsteuer; Grundsteuer; Bewertung", die Veranstalter sind allerdings nur als "Seminarveranstalter" und "Beraterfirma" aufgeführt (S. 183) 

Die anderen befragten Behörden, wie zum Beispiel die Zollverwaltung, weisen vereinzelt eine auffällig hohe Vergütung vor. So hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Beamten aus dem gehobenen Dienst in der Zollverwaltung in den Jahren 2016 30.050 Euro für eine Vortragstätigkeit im Umfang von 198 Stunden und im Jahre 2017 33.000 Euro für einen Zeitaufwand von 210 Stunden bezahlt. Abgesehen von dieser Tätigkeit sind die Nebentätigkeiten unterschiedlicher Natur und variieren beträchtlich bis hin zum Betrieb eines Flugsimulators (S. 145-146). Zuletzt ist die Höhe der jährlichen als Vergütung gezahlten Gesamtbeträge verschiedener IHKen an die Zollverwaltung mit ca. 90.098 Euro im Jahre 2016 und circa 63.751 Euro und im Jahre 2017 auffällig hoch, die Vergütungshöhe für einzelne Nebenverdienste durch die IHK ist aber bis auf die oben genannten Vortragstätigkeiten nicht weiter auffällig (S. 195). 

Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, kommentiert: 

"Wer einem Beamten des Bundesfinanzministeriums 18.100 Euro oder einen Stundensatz von 603,33 Euro überweist, investiert das Geld nicht aus Nächstenliebe. Wenn Beamte, die Gesetze schreiben, derartige Summen dazu verdienen, entsteht Abhängigkeit. Die Beamten der Steuerabteilung des Finanzministeriums stechen bei den Nebenjobs hinsichtlich der Anzahl und der Höhe der Entlohnung heraus. Wer in diesem Land wie viel Steuern zahlt, ist auch eine Machtfrage. Beamte sollten daher auf der Gehaltsliste des Staates stehen und nicht von Verbänden und Unternehmen. Leider haben Gerichte aber unter Berufung auf die Berufsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit die Möglichkeit von Ministern beschränkt, ihren Beamten Nebentätigkeiten zu untersagen. Wir brauchen daher womöglich schärfere Gesetze."


Ergebnisse im Einzelnen (PDF)