Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Aufstockerleistungen nach dem SGB II" (Bundestagsdrucksache 18/7978) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Zusammenfassung:Im September 2015 gab es 1,13 Millionen abhängig Beschäftigte, die trotz Gehalt Arbeitslosengeld II beziehen mussten. Mehr als die Hälfte davon sozialversicherungspflichtig in Vollzeit (200.000) und Teilzeit (391.000) beschäftigt, 421.000 ausschließlich auf Minijobbasis. Der Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter ALG II-Bezieher an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag damit durchschnittlich bei 1,9 Prozent; die Spannbreite zwischen den Bundesländern reicht von 0,8 Prozent in Bayern bis 5,0 Prozent in Berlin. Auf Berlin folgen Bremen (3,7 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (3,3 Prozent), Sachsen-Anhalt (3,1 Prozent) und Brandenburg (2,7 Prozent).
Im »Einzelhandel« arbeiteten im September 2015 mit 71.708 Beschäftigten die meisten sozialversicherungspflichtig erwerbstätigen ALG II-Bezieher, gefolgt von den Wirtschaftszweigen »Gebäudebetreuung, Landschafts- und Gartenbau« (69.102), »Gastronomie« (65.449) und »Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften« (48.034). In der »Reinigung« waren die meisten sozialversicherungspflichtig erwerbstätiger ALG II-Beziehenden (84.720) tätig, gefolgt von den Berufen »Lagerwirtschaft, Post, Zustellung« (53.241), »Verkauf« (49.520), »Speisezubereitung« (37.271) und »Gastronomie« (33.351).
Allein für den Monat Dezember 2014 wurden 884 Millionen Euro an aufstockenden Leistungen für erwerbstätige Beschäftigte aufgewendet; davon 233 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen, 92 Millionen Euro in Berlin und 85 Millionen Euro in Niedersachen. Runtergebrochen auf die einzelnen Kreise bzw. kreisfreien Städte wurden 10,5 Millionen Euro in Leipzig, 5,6 Millionen Euro in Gelsenkirchen, 5,1 Millionen Euro in Wiesbaden und 4,4 Millionen Euro in Magdeburg an Aufstockerleistungen trotz Erwerbsarbeit aufgewendet.
Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
im Bundestag:
„Niedrige Teilzeit, Minijobs oder gar Vollzeit zu Niedrig- oder Mindestlohn sind nicht existenzsichernd und sorgen dafür, dass über eine Million Beschäftigte arm trotz Arbeit sind. Einzelhandel, Gastronomie und Leiharbeit: Die üblichen Verdächtigen vereint, wenn es um miese Beschäftigungsbedingungen, systematische Tarifflucht oder betriebs- und gewerkschaftsfeindliches Agieren als Geschäftsmodell geht. Über Jahre wurden unbefristete Vollzeitstellen systematisch durch befristete und unsichere Teilzeit und Minijobs ersetzt. Das ist Subventionierung der Wirtschaft durch die Hintertür. Völlig legal aufgrund der durch und durch neoliberalen und arbeitnehmerfeindlichen Politik von Rot-Grün, Schwarz-Gelb oder der Großen Koalition.
Für DIE LINKE ist gute Arbeit unbefristet, tariflich bezahlt und mitbestimmt. Dies umzusetzen setzt Zweierlei voraus: Den rigorosen Bruch der SPD mit den Jüngern der unsäglichen und unsozialen Agenda-Politik einerseits und die Erkenntnis der Beschäftigten um die Notwendigkeit, sich in ihrem Betrieb und in ihrer Gewerkschaft zu organisieren. Existenzsichernde Löhne und gute Arbeitsbedingungen gibt es anderswo auch nur um den Preis des gemeinsamen Kampfes einer organisierten Belegschaft. Die jüngsten Streiks im Einzelhandel, in der Pflege oder im Erziehungsbereich machen eins ganz deutlich: Organisierte Gegenwehr ist möglich.“
Ergebnisse im Einzelnen:
- 09/2015 gab es 1,13 Millionen abhängig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen haben; davon 591.000 sozialversicherungspflichtig (200.000 in Vollzeit, 391.000 in Teilzeit) und 421.000 ausschließlich geringfügig beschäftigt [s. Antwort auf Frage 1, S. 1 ff]
Nach Bundesländern
- 12/2014: 884 Millionen Euro aufstockende Leistungen für erwerbstätige Beschäftigte; davon 233 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen, 92 Millionen Euro in Berlin und 85 Millionen Euro in Niedersachen [TOP 16 s. Tab. in Antwort auf Frage 2, S. 2]
- 09/2015 lag der Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter ALG II-Bezieher an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten durchschnittlich bei 1,9 Prozent; die Spannbreite zwischen den Bundesländern reicht von 0,8 Prozent in Bayern bis 5,0 Prozent in Berlin. Auf Berlin folgen Bremen (3,7 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 Prozent), Sachsen-Anhalt (3,1 Prozent) und Brandenburg (2,7 Prozent) [TOP 16 s. Tab. in Antwort auf Frage 3, S. 3]
Nach Kreisen und kreisfreien Städten
- Höchster Anteil (09/2015): 5,1 Prozent in Frankfurt/Oder; gefolgt von Berlin (5,0 Prozent), Offenbach am Main (5,0 Prozent), Cottbus (5,0 Prozent) und Bremerhaven (4,8 Prozent) [TOP 20 s. Tab. in Antwort auf Frage 4, S. 5]
- Höchste Anzahl (09/2015): Berlin (60.621), gefolgt von Hamburg (18.797), Hannover (11.915), Köln (10.233) und Leipzig (8.212) [TOP 20 s. Tab. in Antwort auf Frage 5, S. 5]
- 12/2014 wurden in Berlin 91,9 Millionen Euro an aufstockende Leistungen für erwerbstätige ALG II-Beziehende aufgewendet; gefolgt von Hamburg (25,6 Millionen Euro), Region Hannover (18,5 Millionen Euro), Köln 817,6 Millionen Euro) und Essen (11,9 Millionen Euro) [TOP 20 s. Tab. in Antwort auf Frage 7, S. 6]
- In Relation zur Gesamtbevölkerung liegt der Zahlungsanspruch für Bedarfsgemeinschaften mit mind. einem erwerbstätigen ALG II-Beziehenden in Berlin bei 26,49 Euro je Einwohner und im Vergleich mit allen Kreisen/kreisfreien Städten am höchsten; gefolgt von Bremerhaven (25,72 Euro je Einwohner), Offenbach am Main (23,36 Euro je Einwohner), Uckermark (22,96 Euro je Einwohner) und Frankfurt/Oder (22,65 Euro je Einwohner) [TOP 20 s. Tab. in Antwort auf Frage 8, S. 7]
Nach Wirtschaftszweigen
- Höchster Anteil (09/2015): »Gebäudebetreuung, Landschafts- und Gartenbau« (9,9 Prozent), »Gastronomie« (9,3 Prozent), »Spiel-, Wett- und Lotteriewesen« (8,0 Prozent), »Persönliche Dienstleistungen« (6,5 Prozent) und »Private Haushalte« (5,9 Prozent) [TOP 20 s. Tab. in Antwort auf Frage 9, S. 8]
- Höchste Anzahl (09/2015): »Einzelhandel« (71.708), »Gebäudebetreuung, Landschafts- und Gartenbau« (69.102), »Gastronomie« (65.449), »Vermittl. u. Überlassung v. Arbeitskräften« (48.034) und »Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)« (28.941) [TOP 20 s. Tab. in Antwort auf Frage 10, S. 9]
- 11.600 sozialversicherungspflichtig ALG II-Beziehende arbeiteten 09/2015 im Wirtschaftszweig »Post-, Kurier- und Expressdienste« - eine Differenzierung von Betrieben mit und ohne Staatsbeteiligung ist der Bundesregierung nicht möglich [s. Antwort auf Frage 17, S. 14]
- 5 Wirtschaftszweige in Kreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ALG II-Beziehenden arbeiten:
- Berlin: »Gastronomie« (9.847), »Einzelhandel« (7.109), »Gebäudebetreuung; Landschafts- und Gartenbau« (5.613), »Sozialwesen (ohne Heime)« (3.762) und »Vorber. Baust.arb., Bauinst., so. Ausbaugew.« (3.280)
- Hamburg: »Gebäudebetreuung; Garten- u. Landschaftsbau« (3.100), »Gastronomie« (2.774), »Einzelhandel« (2.373), »Vermittl. u. Überlassung v. Arbeitskräften« (1.268) und »Sozialwesen (ohne Heime)« (800)
- Region Hannover: »Einzelhandel« (2.401), »Gebäudebetreuung; Landschafts- und Gartenbau« (2.243), »Gastronomie« (1.801), »Vermittl. U. Überlassung v. Arbeitskräften« (1.575) und »Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)« (1.272) [TOP 5 nach Kreisen/kreisfreien Städte: s. Tab. zu Frage 14a+b im Anhang]
Nach Berufsgruppen
- Höchster Anteil (09/2015): Reinigung (10,7 Prozent), Körperpflege (7,8 Prozent), Speisenzubereitung (7,8 Prozent), Hauswirtschaft (7,3 Prozent) und Gastronomie (7,3 Prozent) [TOP 20 s. Tab. in Antwort auf Frage 11, S. 9 ff]
- Höchste Anzahl (09/2015): Reinigung (84.720), Lagerwirt., Post, Zustellung (53.241), Verkauf (49.520), Speisezubereitung (37.271) und Gastronomie (33.351) [TOP 20 s. Tab. in Antwort auf Frage 12, S. 10 ff]
- Keine Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Anzahl ALG II-Beziehende und Höhe der aufgewendeten Leistungen in öffentlichen Unternehmen vor, da öffentliche Unternehmen nicht separat ausgewiesen werden. Eine Differenzierung von Betrieben mit und ohne Staatsbeteiligung ist ebenfalls nicht möglich.
linksfraktion.de, 6. Juli 2016