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Arbeitsschutz: Immer mehr Beschäftigte, immer weniger Kontrolleure

Nachricht von Jutta Krellmann,

Auswertung der Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen im September 2019 (Arbeitsnummern 356-358) von Jutta Krellmann u.a., Fraktion DIE LINKE im Bundestag


Zusammenfassung:

Während die Zahl der Unternehmen und Beschäftigten seit Jahren steigt, nimmt die Zahl der Arbeitsschutzkontrolleure und Aufsichtspersonen in beiden Säulen des dualen Arbeitsschutzsystems in Deutschland ab.

Die Zahl der versicherten Beschäftigten bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist seit 2009 um fast ein Viertel angestiegen. Im selben Zeitraum hat sich die Zahl der beitragspflichtigen Unternehmen um fast 6 Prozent erhöht.

Dem gegenüber ist die Anzahl der Kontrolleure der Gewerbeaufsicht der Länder, der ersten Säule des deutschen Arbeitsschutzsystems, um über 5 Prozent gesunken. Diese Säule des dualen Arbeitsschutzsystems verfügt bundesweit über etwa dreitausend staatliche Aufsichtsbeamte. Bei mehr als 46 Millionen Beschäftigten kommt dabei ein Arbeitsschutzkontrolleur auf knapp 15.500 Beschäftigte oder über tausend Unternehmen.

Die Anzahl der Aussichtspersonen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der zweiten Säule des deutschen Arbeitsschutzsystems, geht ebenfalls zurück. Hier ergibt sich seit 2009 ein Rückgang um mehr als 6 Prozent. Demnach verfügt diese Säule des dualen Arbeitsschutzsystems bundesweit über zweitausend Aufsichtspersonen.

Dazu erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

"Viele Arbeitgeber drücken sich um den Arbeitsschutz und der Staat zieht sich immer weiter zurück. So darf es nicht weitergehen. Bei den Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften dasselbe traurige Bild: immer weniger Personal muss immer mehr Aufgaben bewältigen. Eine flächendeckende Kontrolle des Arbeitsschutzes ist so unmöglich. Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wird wissentlich aufs Spiel gesetzt. Wir brauchen wieder ausreichend Personal für flächendeckende Arbeitsschutzkontrollen. Nur so können Beschäftigte wirksam geschützt werden. Die Bundesregierung muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen. Das ist doch nicht zu viel verlangt."

 

Hintergrund:

Das deutsche Arbeitsschutzsystem ist durch eine duale Struktur gekennzeichnet. Es besteht aus dem staatlichen Arbeitsschutz (Bund und Länder) und den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern. Die Aufgaben der Unfallversicherungsträger werden von den Unternehmen durch Beiträge finanziert.

Die staatliche Seite (Bund und Länder) erlässt Gesetze, Verordnungen und Regeln staatlicher Ausschüsse. Die Unfallversicherungsträger erlassen nach Bedarfsprüfung und mit Genehmigung von Bundesregierung und Ländern eigene Unfallverhütungsvorschriften.

Die Aufsicht und die Beratung der Betriebe erfolgt durch die Aufsichtspersonen der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden (Länder) und der Unfallversicherungsträger (Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz).


Ergebnisse im Einzelnen