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Ansprüche auf reguläres Arbeitslosengeld I durch Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen erschwert

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Nach Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit geht inzwischen ein Viertel derjenigen, die ihren Job verlieren, direkt in Hartz IV. Viele bekommen nicht in zwei Jahren die erforderlichen Versicherungszeiten von 12 Monaten zusammen, um das Arbeitslosengeld I zu erhalten.  Deshalb gibt es seit 2009 eine Sonderregelung für kurzzeitig Beschäftigte (§ 123 Abs.2 SGB III), die jetzt zum 1. August ausläuft. Danach können kurzzeitig Beschäftigte bereits bei 6 Monaten Versicherungszeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erwerben, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Antworten der auf die Kleine Anfrage belegt, dass diese Sonderregelung kaum genutzt wird und es eine hohe Ablehnungsquote gibt, weil die Zugangsbedingungen zur Sonderregelung zu restriktiv sind. Einzelheiten finden sie unten in einer ersten Kurzauswertung.

Auswertung Kleine Anfrage Arbeitslosengeldanspruch für kurzzeitig Beschäftigte

  • Erste Auswertungen zeigen, dass nicht nur die Künstler und Kulturschaffenden ein Problem mit zu kurzen Beschäftigungszeiten haben, um Arbeitslosengeld I-Ansprüche zu erlangen, sondern auch Warenprüfer, Versandfertigmacher sowie Lager- und Transportarbeiterm, Warenkaufleute und Bürofach- und Bürohilfskräfte. Die Branchen betrachtet, sind neben der Kulturbranche betroffen: der Einzelhandel, die Gastronomie und Landwirtschaft [also alles Bereiche mit Jobs, die nur befristet und auf kurze Zeit angelegt sind] (Frage 6)
  • Sonderregelung § 123 Abs. 2 SGB III: wenig genutzt, oft abgelehnt (alles Frage 7)
    • vom 1. August 2009 bis 31.März 2011 wurden 1319 Anträge gestellt, aber nur 463 genehmigt, was 35,1% entspricht
      • zwischen 1. August 2009 und 31.März 2010 wurden 883 Anträge gestellt (etwa zur Hälfte Männer und Frauen), davon erfüllten nur 25 Prozent die Voraussetzungen
      • zwischen 1. April 2010 und 31. März 2011 wurden 436 Anträge gestellt (diesmal deutlich mehr Männer), davon 55% genehmigt.
    • bei den genehmigten Anträgen wurden in mehr als der Hälfte (55%) der Fälle nur Ansprüche auf 3 Monate Arbeitslosengeldbezug erworben, die geringste mögliche Bezugsdauer, in 26% der Fälle 4 Monate, in 18% fünf Monate (eigene Rechnung nach Frage 7)
    • Durchschnittliche Höhe des Arbeitslosengeldes nach § 123 rund 1.100 Euro (Antwort Frage 7)
    • 740 Anträge, und damit 86% der abgelehnten Anträge, wurden abgelehnt, weil die einzelnen Arbeitsverhältnisse mehrheitlich länger als 6 Wochen dauerten, 122 (14%) wegen eines zu hohen Verdienstes (Zahlen und Berechnung auf Frage 8 und 9)
  • Bundesregierung will die Beschäftigungsbedingung von 6 auf 10 Wochen erweitern (Frage 11). Das ist aber völlig unzureichend.
  • Datenlage unbefriedigend, inwiefern kurzeitige Beschäftigung insgesamt ein Problem ist, erst im zweiten Quartal 2012 soll das BMAS eine entsprechenden Bericht bekommen (Frage 6, 12)
     

Fazit

Derzeitige Regelungen zum erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I sind unzureichend. Die Arbeitslosenversicherung muss wieder eine Schutzfunktion bekommen. Dafür ist die Rahmenfrist wieder auf 3 Jahre zu verlängern, sind  die restriktiven Zugangsbedingungen zu streichen.