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Angriff auf progressive Wohnungspolitik – Bund muss handeln!

Im Wortlaut von Caren Lay,

Das Bundesverwaltungsgerichts hat das Vorkaufsrecht für Immobilien eingeschränkt. Das Urteil stellt einen Angriff auf progressive Wohnungspolitik dar. Zwei Instanzen hatten zuvor anders geurteilt. Ein Argument des Gerichts ist gänzlich unplausibel: Zum Stichtag waren die Mieten im vorgekauften Haus noch gebunden und zukünftige Mietanstiege seien nicht sicher. Dass ein Mietshaus von einem Immobilienunternehmen gekauft wird, um Profite zu erzielen, indem Mieten gesteigert werden, ist bittere Realität. Die Erwartung, dass dies nach Auslaufen etwaiger Mietpreisbindungen geschehen wird, ist mit Sicherheit berechtigt. Deshalb wird das Vorkaufsrecht gerade in sogenannten Milieuschutzgebieten angewandt, um die Verdrängung von Mieterinnen und Mieter rechtzeitig zu verhindern.

Der Spekulation schutzlos ausgeliefert

Recht hat das Gericht, das selbstverständlich nur auf Grundlage geltender Gesetze urteilen kann, damit: Die Formulierung im Baugesetz zum Ausschluss von Vorkäufen kann nur "misslungen" sein oder eine absichtliche Untergrabung des Vorkaufsrechts darstellen. So ist das Vorkaufsrecht, nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, auch in Milieuschutzgebieten ausgeschlossen, wenn die Häuser dem städtebaulichen Zweck entsprechend genutzt werden und keine gravierenden Mängel unbehoben bleiben. Mit anderen Worten könnten demnach nur noch Schrottimmobilien, leer stehende oder zweckentfremdete Häuser sowie unbebaute Flächen vorgekauft werden. Mieterinnen und Mieter üblicherweise vorgekaufter Häuser wären der Spekulation schutzlos ausgeliefert.

Worum geht es genau? Die Aushöhlung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten ist ein herber Rückschlag für bedrohte Mieterinnen und Mieter. Aktiven Kommunen wie Berlin wird eines der wenigen Instrumente genommen, Mieterinnen und Mieter zu schützen. Der Vorkauf ist ein Rettungsanker für viele Mieterinnen und Mieter, mit deren Häusern spekuliert wird, die Mietsteigerungen oder Verdrängung erwarten, weil Investorinnen und Investoren Renditen erzielen wollen. Im Falle des Verkaufs eines Hauses haben Kommunen ein Recht auf Vorkauf und können so entweder eine Vereinbarung mit den Käufer*innen erzielen, die Mieterhöhungen begrenzen und Umwandlungen über einen Zeitraum ausschließen oder selbst zugreifen, beziehungsweise kommunalen Wohnungsunternehmen den Zuschlag geben. "Wir kaufen uns die Stadt zurück" ist ein Standbein im Zuge des Rückgewinns von Boden in öffentlicher und gemeinnütziger Hand.

Bund muss Vorkaufsrecht ausweiten

Als Frakion DIE LINKE. im Bundestag fordern wir die Ausweitung des Vorkaufsrechts für Kommunen und auch Mieter*innengemeinschaften auf alle Grundstücke. Und es muss bezahlbar sein. Deswegen reicht keine Limitierung des Vorkaufspreises auf den Verkehrswert. Der Preis muss auf den sozialen Ertragswert begrenzt werden, wie auch der Mieterbund fordert. Auch bei Share Deals sollte das Vorkaufsrecht angewandt werden. Dies und vieles andere wurde bei der vergangenen Baurechtsnovelle versäumt.

Hier ist nun die Bundesregierung gefordert. Eine Ampel-Koalition müsste diesen Fehler ausbügeln und das Vorkaufsrecht wieder scharf stellen. In diesem Zuge sollte der Bund das Vorkaufsrecht ausweiten. Eine neue Bundesregierung muss sich daran messen lassen, ob sie den Mietenwahnsinn und die Verdrängung beenden wird.