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Kugelgastanks in einer Raffinerie © iStock/HAYKIRDI

Ampel bei Gasmangellage ohne Kontrolle

Nachricht von Jan Korte,

Medienberichten zufolge ist das in Deutschland eingespeicherte Gas nicht ausschließlich für deutsche Verbraucher und Unternehmen reserviert, sondern kann auch an europaweit agierende Konzerne vergeben werden, wenn diese im deutschen Gasmarkt registriert sind. Demnach entscheide das höchste Gebot. Das Wirtschaftsministerium verweist auf "Vorgaben des europäischen Energiebinnenmarktes".

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will mit dem so genannten "Notfallplan Gas" auf eine etwaige Gas-Mangellage reagieren. Dieser Plan sieht ausschließlich Einzelfallprüfungen vor, auf die die BNetzA noch nicht vorbereitet ist. Das geht aus der Antwort [PDF] der Bundesregierung auf eine Anfrage [PDF] von Jan Korte hervor. Demnach wäre "im Notfall für die Einzelfallentscheidungen ausschließlich der Krisenstab der Bundesnetzagentur verantwortlich“, der in einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb mit "Schichten zu je 12 bis 15 Personen für die Entscheidungen sorgen" werde.

Allerdings bestünden bisher noch nicht die Voraussetzungen dafür, in einer akuten Krisensituation Fall für Fall über die Gasverteilung zu entscheiden, wie das Ministerium erklärt: "Einzelfallentscheidungen würden nur im großen Umfang getroffen werden können, sobald die im Aufbau befindliche IT-Infrastruktur, Metriken, Datenerhebung und Kommunikationsprozesse fertiggestellt sind." Für weitere Irritation sorgen Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers Habeck, die EU-weite Priorisierung von Verbrauchern und kritischer Infrastruktur vor der Industrie bei der Zuteilung von Gas zu überdenken.

"Die Bundesregierung tut so, als habe sie alles unter Kontrolle, aber ihre vagen Antworten zeugen vom Gegenteil: Die Gefahr einer Gasmangellage kann, trotz sich gut füllender Gasspeicher, nicht ausgeschlossen werden, aber nach welchen Kriterien das Gas im Krisenfall konkret verteilt werden soll, sagt sie nicht. Es gab bisher keine Positionierung darüber, was bei wem als lebenswichtiger bzw. schutzbedürftiger Bedarf an Gas angesehen wird, geschweige denn eine politische Debatte. Das wird einer Behörde überlassen, deren Chef schon den Betrieb von Schwimmbädern mit der Produktion von Schokoladenkeksen auf eine Ebene gestellt hat", kritisiert Jan Korte und fordert "jetzt eine politische Positionierung der Bundesregierung und eine Diskussion zu den Prioritäten, nach denen gehandelt werden soll. Das muss jetzt geschehen. Weder die Bürokratie noch irgendeine Wirtschaftsberatungsfirma sollte darüber entscheiden dürfen, wie hoch der 'Komfort-Anteil' am Heizenergiebezug einer 80-jährigen Seniorin ist". Wirtschaftsminister Habeck könne sich nicht vor dieser Verantwortung drücken, so Korte.