"Der Bundesregierung fehlt offensichtlich jegliches Gespür dafür, wie es bei den Bürgern ankommt, wenn sie der Deutschen Post immer höhere Gewinne zugesteht, während zugleich die Beschwerden über die Qualität der Briefzustellung in die Höhe schießen. Die drastischen Portoerhöhungen sind so nichts anderes als Abzocke im Interesse der Post-Anteilseigner BlackRock und Co. Friedrich Merz als Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock in Deutschland dürfte hochzufrieden sein mit so viel Willfährigkeit seines Parteifreundes Peter Altmaier, der als Wirtschaftsminister entgegen allen Warnungen für diese Portoerhöhungen den roten Teppich ausgerollt hat. Für die Zukunft brauchen wir dringend eine verbindliche Regelung, dass Portoerhöhungen nur noch dann genehmigt werden, wenn die zusätzlichen Einnahmen für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Qualität bei der Zustellung verwendet werden", kommentiert Pascal Meiser die drastischen Portoerhöhungen bei der Deutschen Post zum 1. Juli.
Gerade erst hatte Meiser die Bundesregierung zur Qualität der Post- und Paketzustellung befragt. Es gibt aktuell in Deutschland inzwischen 61.052 gewerbliche Postdienstleister. Allerdings unterlassen „viele“ Postdienstleister, nach Abmeldung ihres Gewerbes auch die Bundesnetzagentur zu unterrichten - es kann also nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die tatsächliche Anzahl niedriger ist.
Die Anzahl der Beschwerden zum Service im Postbereich (Post-, Kurier-, Express- und Paketbereich) hat sich in den letzten zwanzig Jahren verfünfzigfacht - 250 im Jahr 1999; 12.615 in 2018. Die seit 2014 vorgenommene Differenzierung der Beschwerden in Bezug auf Briefe und Pakete zeigt eine Versechsfachung der Beschwerden im Bereich Brief (von 1.053 auf 6.434 Beschwerden) und eine Verachtfachung der Beschwerden im Bereich Paket (von 507 auf 4.289).
Seit 2014 liegen Zahlen über Beschwerden differenziert nach Bundesländern vor. Der Umfang der Beschwerden und damit mutmaßlich auch die Qualität des Service hat sich dabei in den Bundesländern seitdem sehr unterschiedlich entwickelt. Mit einem prozentualen Zuwachs von 53,7 Prozent stiegen die Beschwerden dabei in Hamburg am geringsten an. In Rheinland-Pfalz nahmen die Beschwerden prozentual mit einem Zuwachs von über 1.200 Prozent am stärksten zu.
Eine Ausweitung der Anzeigen- bzw. Lizenzpflicht nach § 5 Abs. 1 Postgesetz auf Kurierdienste hält die Bundesregierung nicht für sinnvoll, „eine Registrierungspflicht“ wird aber „Gegenstand der Überprüfung des postrechtlichen Rahmens" sein.