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Änderungen wurden übersehen

Im Wortlaut von Jan Korte,

Jan Korte ist für die Linksfraktion Mitglied des Innenausschusses im Bundestag. Über das umstrittene Bundesmeldegesetz sprach mit ihm Aert van Riel.

Jan Korte (LINKE) über Tricks der Regierung beim Durchdrücken des Meldegesetzes

Das neue Bundesmeldegesetz steht derzeit massiv in der Kritik. Nun gehen sogar Vertreter der Bundesregierung davon aus, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren wieder geändert wird. Welche Hoffnungen haben Sie diesbezüglich?

Jan Korte: Meldedaten waren und sind ein begehrtes Objekt, bei Sicherheitsbehörden und der Wirtschaft gleichermaßen. Das Gesetz trägt den Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger überhaupt keine Rechnung. Die massiven Proteste und die Rolle rückwärts der Bundesregierung freuen mich daher natürlich sehr. Ich gehe davon aus, dass spätestens im Bundesrat diese katastrophalen Regelungen zur Einwilligung bei der Weitergabe von persönlichen Daten wieder gestrichen werden. Vermutlich aber auch schon eher. Die Bundesregierung hat offenbar gemerkt, dass ihr Versuch, still und heimlich die Adressdatenlobby zu beglücken, gescheitert ist. Zu Recht!

Auch das Zustandekommen des Gesetzes wirft Fragen auf. Es hieß etwa von SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, die Änderungsanträge zur Weitergabe der Meldedaten seien im Innenausschuss »in letzter Minute« vorgelegt worden. Können Sie dieses Vorgehen bestätigen?

Ja. Der Versuch der Koalition, brisante Themen mit hohem Zeitdruck, riesigen Papierbergen und Änderungen in letzter Minute ohne große Debatte im Parlament durchzudrücken, ist allerdings nicht neu. Diese Praxis bestimmt schon lange den Parlamentsalltag, sie hat System und akzeptabel ist sie aus meiner Sicht überhaupt nicht. Es ist längst überfällig, dass breit über die Realität des Parlaments, über Abhängigkeiten sowie über mangelnde Kontrollmöglichkeiten der Opposition diskutiert wird. Die aktuelle Auseinandersetzung um das Meldewesen bietet dafür vielleicht die passende Gelegenheit.

Die Aufregung bei vielen über das Meldegesetz kommt erst sehr spät. Es wurde ja bereits vor etwa zwei Wochen im Bundestag verabschiedet. Ist es möglich, dass einige Abgeordnete die Änderungen einfach übersehen hatten, weil sie so spät eingereicht wurden?

Davon gehe ich fest aus. Obwohl der Datenschutz immer wichtiger wird und das auch immer mehr Menschen in der Politik begreifen, gibt es nach wie vor wenige, die sich in der Materie auskennen. Aber auch für diejenigen, die im Thema drinstecken, war es extrem schwierig, die Änderungen, die in dem 15-seitigen Antrag von Union und FDP gut versteckt waren, kurz vor der Abstimmung noch zu entdecken. Das war sicher auch das Kalkül der schwarz-gelben Koalition. Schon vor langer Zeit habe ich daher vorgeschlagen, dass in jedes Gesetz eine Klausel aufgenommen wird, die die Regierung dazu verpflichtet, auf Grundrechtseingriffe, die mit den Neuregelungen verbunden sind, für jeden Bürger nachvollziehbar hinzuweisen.

Ist ein neues Bundesmeldegesetz überhaupt notwendig?

Die Bundesregierung behauptet das zumindest. Das Ganze soll angeblich der Fortentwicklung des Meldewesens dienen. Eigentlich steckt aber dahinter, dass die Sicherheitsbehörden in der Lage sein sollen, länderübergreifend rund um die Uhr online auf die Meldedaten zuzugreifen. Mit Datenschutz hat das überhaupt nichts zu tun. Angesichts des rasanten Fortschritts bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten müsste bei einer Neuregelung umso schärfer auf Datensparsamkeit, Zweckbindung bei Abruf beziehungsweise Weitergabe geachtet werden. Das wäre dann tatsächlich eine Fortentwicklung des Meldewesens, die den Namen verdiente und wirklich Sinn machen würde.

neues deutschland, 10. Juli 2012