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Abschaffung des Soli ist Ende der Solidarität!

Im Wortlaut von Axel Troost,

Von Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE

 

 

 

Der jüngste Vorstoß von Bundesfinanzminister Schäuble (CDU), den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, droht den solidarischen Länderfinanzausgleich weiter auszuhöhlen. Seit den massiven Steuersenkungen Ende der 1990er Jahre sind selbst die wohlhabenden Bundesländer und ihre Kommunen kaum noch in der Lage, die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig und nachhaltig zu schultern. Dies folgt zu Initiativen wie der Klage Hessens und Bayerns gegen den Länderfinanzausgleich. Anstelle des solidarischen Grundgedanken, so steht zu befürchten, wird eine Ellenbogen-Mentalität befördert, in der mittelfristig fast alle verlieren dürften.

Das Grundlagenpapier der Finanzpolitik-AG zum Länderfinanzausgleich1 legt dar, warum die Forderung nach erstens einem Altschuldenfonds sowie zweitens einem Solidarpakt III wichtige Bestandteile linker und solidarischer Politik bleiben müssen:

Erstens brauchen wir einen Altschuldenfonds, um die Zinslast von Ländern und Kommunen zu senken. Ende 2011 betrugen die gesamten Schulden der Länder und Kommunen rund 745 Milliarden Euro. Die Belastung der einzelnen Bundesländer durch zu leistende Zinszahlungen ist dabei sehr unterschiedlich: Bayern muss für die Zinslasten des Landes und seiner Kommunen 3,4 Prozent der gemeinsamen Einnahmen aufwenden, das Saarland 16,6 Prozent und Bremen ganze 20,7 Prozent – also das Sechsfache Bayerns. Die hochverschuldeten Bundesländer können bei diesen Belastungen ab 2020 schwerlich ihre Aufgaben in vergleichbarer, bundesweit einheitlicher Qualität erfüllen.

Der Ausweg: Alle kommunalen und föderalen Schulden werden in einen bundesweiten Länder-Altschuldenfonds übernommen, der auf den Kapitalmärkten – vergleichbar mit dem Bund – deutlich günstigere Zinskonditionen als einzelne Ländern und Kommunen erzielen kann. Das gibt allen Ländern gleich viel Luft zum Atmen. Für die Tilgung wären die Länder nach wie vor selbst verantwortlich.

Zweitens ist ein Solidarpakt III für ganz Deutschland erforderlich. Auch ein reformierter Länderfinanzausgleich kann die strukturellen Mängel und die ausgezehrte Infrastruktur nicht auffangen. Denn auch wirtschaftsstarke Bundesländer sind nur bedingt in der Lage, ihre strukturschwachen Regionen dauerhaft an das Niveau ihrer prosperierenden Wirtschaftszentren heranzuführen. Und wie eine Angleichung zwischen den neuen Bundesländern, Teilen des Ruhrgebietes oder in Bremerhaven ohne Bundesmittel erfolgen soll, ist selbst in den kühnsten Träumen kaum vorstellbar. Deshalb wird auch nach 2019 ein über den Solidaritätszuschlag gespeister Solidarpakt III benötigt.

Durch diesen verpflichtet sich der Bund weiterhin zu strukturausgleichenden Maßnahmen und Förderprogrammen, allerdings nicht mehr ausschließlich im Osten, sondern bundesweit, damit strukturschwache Regionen in Ost wie West sowie Süd und Nord nicht abgehängt werden. Der Solidaritätszuschlag muss künftig zur zweckgebundenen Finanzierung dieser notwendigen ausgleichenden Strukturpolitik verwendet werden.

Eine Abschaffung des Soli, wie von Schäuble vorgeschlagen, bei gleichzeitiger Erhöhung der Einkommen-, Kapital- und Körperschaftsteuern würde bedeuten, dass Teile des Geldes nicht mehr zentral beim Bund, sondern bei den Ländern und Kommunen landen. Davon aber würden wiederum nicht die bedürftigen, sondern vor allem die finanzstarken Länder und Kommunen profitieren.

Die Abschaffung des Soli wäre somit das Gegenteil eines Ausgleichs zwischen den Ländern und Regionen und würde den finanziellen und strukturellen Graben noch vertiefen. Sie würde einen deutlich höheren Länderfinanzausgleich notwendig machen. Realistischer ist aber, dass sich die aktuell finanzstarken Länder gegen höhere Transfers verwehren und somit die finanzschwachen Ländern und Kommunen verlieren werden.

Die Forderung nach Abschaffung des Soli bedeutet folglich den Anfang vom Ende der Solidarität und hat mit sozialer Politik nichts mehr zu tun.

linksfraktion.de, 12. September 2014

 

1Diskussionsangebot eines Autorenkollektivs der Finanzpolitischen Arbeitsgruppe "Länderfinanzausgleich" der Bundestagsfraktion DIE LINKE

siehe auch Broschüre und Einladung zu einem Fachgespräch zum Länderfinanzausgleich am 20. September 2014