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Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionsregelungen für junge Erwachsene verfassungsrechtlich geboten

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Am Montag, dem 21. Mai 2012, hat der Ausschuss Arbeit und Soziales in einer Anhörung unter anderem die Forderung der LINKEN erörtert, die drastischen Sonderregelungen für junge Menschen bis 25 Jahre abzuschaffen. Bemerkenswert dabei die Stellungnahme von Professor Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Er erklärt, dass insbesondere die massive Sanktionierung von jungen Leistungsberichtigten gegen die Verfassung verstößt.

Das SGB II – Hartz IV - regelt den Umgang mit jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten besonders repressiv. Volljährige Personen werden nicht als Erwachsene mit individuellen Rechten behandelt, sondern als Anhängsel der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben. Junge Erwachsene im Hartz-IV-System werden zudem strenger und häufiger mit Leistungskürzungen oder –streichungen sanktioniert und sie unterliegen einem besonderen Genehmigungsvorbehalt für Wohnungsauszüge, der sie faktisch in die elterliche Bedarfsgemeinschaft zwingt.

Keine Belege für bessere Arbeitsmarktintegration durch schärfere Sanktionsregeln

Dieses Sondersystem für unter 25-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte betrifft über 800.000 Personen, das heißt fast jede/r fünfte erwerbsfähige Leistungsberechtigte unterliegt einem verschärften Sondersystem innerhalb des SGB II (Daten für August 2011). Die Fraktion DIE LINKE hat daher den Antrag eingebracht, dieses Sondersystems als ersten Schritt hin zu einer sanktionsfreien und bedarfsdeckenden Mindestsicherung abzuschaffen (Bundestagsdrucksache 17/9070).

Die für DIE LINKE entscheidende Aussage in der Anhörung stammt von Uwe Berlit. Er führt aus, dass die striktere Sanktionierung von jungen Menschen verfassungswidrig sei. Er begründet die Verfassungswidrigkeit mit der nicht zu rechtfertigenden Unterscheidung nach dem Alter. Damit läge ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot nach dem Art. 3 GG vor. Ein Verstoß liege aber auch insofern vor, als das physische Existenzminimum nicht garantiert werde. Auch aus sozialpolitischen Gründen sei die Regelung zu korrigieren, da es keinerlei Belege für eine bessere Arbeitsmarktintegration durch die schärferen Sanktionsregeln vorlägen; damit sei zumindest unsicher, ob der gesetzlich benannte Zweck überhaupt erreicht werde. Wohl aber sei durch explorative Studien – so unter anderem die Arbeiterwohlfahrt (AWO) – bekannt, dass die Sanktionen kontraproduktiv wirkten: sie schafften Existenzangst und nötigen zur Aufnahme unsicherer und schlecht bezahlter Jobs. Es sei auch durchaus plausibel anzunehmen, dass die steigende Wohnungslosigkeit von jungen Menschen durch die im Antrag kritisierten Hart-IV-Regelungen mit verursacht wird.

"Stallpflicht" verstößt gegen Grundrechte

Auch die Regelung zur "Stallpflicht" bei jungen Erwachsenen sei, so Uwe Berlit, verfassungsrechtlich zu kritisieren: Das Ansinnen des Gesetzgebers, Kosten zu sparen, führe mit der konkreten Regelung zu einem Verstoß gegen die Grundrechte der jungen Erwachsenen und der Eltern zu entscheiden, mit wem sie zusammenwohnen wollen. Uwe Berlit teilt die Forderung nach einer Aufhebung der Regelung, formuliert aber auch Mindestbedingungen für eine Neuregelung; auch die Aufhebung der Einbeziehung von jungen Erwachsenen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern sei aus sozialpolitischen Gründen aufzuheben.

Diese politische Bewertung der Forderungen der LINKEN wird im Grundsatz geteilt von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem DGB, wobei die AWO grundsätzliche Skepsis an der Sinnhaftigkeit von Sanktionen ausdrückt, während der DGB lediglich die verschärften Sanktionsregelungen kritisiert. Die AWO erinnert ausdrücklich daran, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder die Aufhebung der Sonderregelungen bei den Sanktionen gefordert hat – die Regierung in ihrer jüngsten Änderung der Hartz-IV-Sanktionsregeln diese Forderung aber nicht aufgenommen hat. Der DGB klagt insbesondere eine "bessere" Balance aus Fördern und Fordern ein – das heißt, er fordert insbesondere Maßnahmen zur besseren arbeitsmarktpolitischen Eingliederung von jungen Menschen.