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620 Millionen Euro Unterkunftskosten von Hartz-IV-Haushalten nicht von Jobcentern gedeckt

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Hartz-IV-Leistungsberechtigte haben im Jahr 2014 bundesweit etwa 620 Millionen Euro der 16 Mrd. Euro tatsächlichen Wohnkosten nicht von den Jobcentern finanziert bekommen. Sie mussten diese Summe selber aus den Regelleistungen aufbringen. Dies geht zu Lasten der Mittel, die eigentlich der Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen sollen. Im Durchschnitt fehlten damit 2014 jeder der etwas über 3 Millionen Bedarfsgemeinschaften fast 200 Euro (197 Euro) im Jahr oder knapp 16,50 Euro im Monat. Gut 4 Prozent der Wohnkosten müssen die Betroffenen somit aus ihren sowieso unzureichenden Regelleistungen oder gegebenfalls Mehrbedarfsleistungen finanzieren.

Betrachtet man die verschiedenen Bundesländer, so zeigt sich eine erhebliche Streuung: Während bundesweit durchschnittlich 197 Euro pro Bedarfsgemeinschaft mit laufenden Kosten der Unterkunft im Jahr 2014 nicht anerkannt und finanziert wurden, lag der entsprechende Wert in Rheinland-Pfalz bei 285 Euro um fast 90 Euro über dem bundesweiten Durchschnitt. Auch im Saarland (269 Euro) sowie in Bayern (245 Euro) müssen die Hartz-IV-Leistungsberechtigten in erheblichem Umfang selbst Gelder aufbringen, um die Wohnkosten bezahlen zu können.

Dies geht aus der statistischen Auswertung einschlägiger Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die von der stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, angefordert wurden.  

"Wohnen gehört zu den sozialen Grundrechten", sagt Sabine Zimmermann. "Die Deckung der Wohnkosten von Hartz-IV-Leistungsberechtigten ist die Aufgabe der Jobcenter. Diese werden zu Lasten der Betroffenen nur unzureichend  erfüllt. Sie müssen sich bei anderen Ausgaben – etwa Essen oder Mobilität – noch weiter einschränken, um nicht Mietschulden anzuhäufen und perspektivisch aus der Wohnung zu fliegen. Die öffentliche Hand – Bund und Kommunen teilen sich die Wohnkosten auf - 'spart' durch offenkundig zu niedrige Angemessenheitsgrenzen auf Kosten der Betroffenen. Der Bund muss das Grundrecht auf Wohnen gewährleisten. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Angemessenheitskriterien so auszugestalten, dass die Menschen nicht zuzahlen müssen. DIE LINKE fordert grundsätzlich die Abschaffung des Hartz IV-Systems und dessen Ersetzung durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung."

 

 


linksfraktion.de, 10. Dezember 2015