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Plattformarbeit

Themenpapiere der Fraktion

DIE LINKE hat als erste Fraktion im Deutschen Bundestag konkrete Vorschläge zu gesetzlichen Regulierungen in der Plattformarbeit vorgelegt, um Beschäftigte besser vor Ausbeutung zu schützen und um Plattformarbeit in die deutsche Arbeits- und Sozialgesetzgebung zu integrieren.

Warum ist das notwendig? Das Arbeiten mit und über Plattformen nimmt immer mehr zu und wird zum einen genutzt, um Dienstleistungen ortsunabhängig digital zu erbringen oder über diese zu vermitteln. Zum anderen findet sich plattformbasierte Arbeit oft auch bei Tätigkeiten, die an keinen lokalen Ort gebunden sind. Beispiele hierfür sind Kurier- und Lieferdienste, Personenbeförderung oder Haushaltsdienstleistungen.

Leider sehen sich die Plattformen immer noch als eine reine Auftragsvermittlung und nicht in der klassischen Arbeitgeberposition. Dabei hat sich ihre Machtposition in vielen Wirtschaftszweigen massiv ausgeweitet. Die für diese Plattformen tätigen Menschen werden oft einseitig zu Selbständigen erklärt, der tatsächliche Erwerbs- oder Unternehmerstatus der Personen wird nicht ausreichend geprüft. Trotzdem beeinflussen zahlreiche Plattformen Arbeitsprozesse und die Arbeitsgestaltung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bis hin zur konkreten Festlegung von Leistungserbringung und Entgelthöhe.

Beschäftigtenrechte wie Mindestlohn, Kündigungs- und Arbeitsschutz sowie Teilhabe an der paritätisch finanzierten Sozialversicherung werden so unterlaufen. Ob es sich bei den auf den Plattformen tätigen Personen um Selbstständige oder abhängig Beschäftigte handelt, ist immer wieder Gegenstand juristischer Kontroversen. Zum Teil legen Plattformen nach eigenem Gutdünken fest, ob sie die Dienstleistung mittels abhängiger Beschäftigter oder durch Selbstständige erbringen. Exemplarisch zeigt das der Fall des ehemaligen Essenslieferdienstes Deliveroo, der in Köln von Angestellten auf Freelancer umstellte, nachdem die Belegschaft einen Betriebsrat gründete.

Gegenwärtig wird es Plattformbetreibern viel zu leicht gemacht, sich aus der Verantwortung für elementare Pflichten und Risiken ihrer Geschäftsmodelle zu verabschieden. Für uns klar: Wer wie ein Arbeitgeber die Regeln bestimmt, ist auch einer!

Beschäftigten müssen auch über Plattformen die vollen Arbeits- und Mitbestimmungsrechte sowie Sozialversicherungsschutz zustehen. Das betrifft auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitsgeräte zu stellen. Der Betriebsbegriff muss angepasst und die Beschäftigteneigenschaft klargestellt werden. Beschäftigte müssen das Recht haben, für mehrere Plattformen gleichzeitig zu arbeiten. Gewerkschaften brauchen ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben, insbesondere wenn diese über digitale Plattformen organisiert sind.

Inzwischen wird auf EU-Ebene über eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbindungen in der Plattformarbeit verhandelt. Kern des Richtlinienvorschlags ist ein Kriterienkatalog, mit dem der Arbeitnehmerstatus einer für eine Plattform tätigen Person festgestellt wird. Die Beweispflicht liegt hierbei bei den Plattformbetreibern.

DIE LINKE will ortsgebundene Plattformarbeit grundsätzlich als abhängige Beschäftigung mit der entsprechenden sozialen Absicherung einstufen. Ortsungebundene Plattformarbeit ist sehr divers und reicht von gutverdienenden IT-Dienstleistern bis zu kleinteiligen Tätigkeiten. Während erste oftmals ihre Arbeitsbedingungen als Selbstständige hier gut selbst aushandeln können, wird der weitaus größere Anteil, der die sogenannten Microtasks ausführt, schlecht bezahlt und aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von Plattformen benachteiligt. Diese prekäre Beschäftigtengruppe braucht daher einen arbeitnehmerähnlichen Status. Zudem wollen wir ein Mindestentgelt ähnlich dem gesetzlichen Mindestlohn einführen.