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Mietendeckel / Mietenstopp

Themenpapiere der Fraktion

Im bundesweiten Durchschnitt sind die Mieten in den vergangenen Jahren jährlich um rund fünf Prozent gestiegen, mehr als dreimal so stark wie die allgemeine Kaufkraftentwicklung. In vielen Innenstadtbezirken und teils auch im Umland großer Städte lag der Anstieg deutlich höher. In der Amtszeit von Angela Merkel sind die durchschnittlichen Angebotsmieten um 40 Prozent gestiegen. Wer heute in Berlin eine Wohnung sucht, zahlt doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren. Jeder siebte Haushalt gibt heute mehr als 40 Prozent des Einkommens für das Wohnen aus. 2019 lebten 11,4 Millionen Menschen in Deutschland in Haushalten, die durch ihre Wohnkosten überlastet waren.

Die „Mietpreisbremse“ der Bundesregierung hat das damit verbundene Versprechen nicht erfüllt. In fast allen Städten und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, steigen die Mieten weiter. Kein Wunder, denn die Mietpreisbremse enthält zahlreiche Ausnahmen, gilt nicht flächendeckend und lässt beim Abschluss von neuen Mietverträgen Preise von bis zu zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten aus den Mietspiegeln zu. Die sogenannte Kappungsgrenze des Bundes erlaubt selbst auf angespannten Wohnungsmärkten noch Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren und ist somit nicht geeignet, die Mietenexplosion aufzuhalten. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt wirkungsvolle Maßnahmen einzuführen, um den Mietenwahnsinn zu stoppen.

Der Berliner Senat hat mit dem „Berliner Mietendeckel“ in der Praxis bewiesen, wie ein solches Instrument aussehen kann. Jahrelang kannten die Mieten nur eine Richtung: nach oben. Im Jahr 2020 jedoch sind in Berlin als einziger Großstadt der Welt die Mieten nicht weiter gestiegen, sondern sogar gesunken. Der Mietendeckel beinhaltete nicht nur einen Mietenstopp und neue Mietobergrenzen. Überhöhte Mieten konnten auch abgesenkt werden. Leider hat das Bundesverfassungsgericht im April 2021 diese landesgesetzliche Regelung für nichtig erklärt. Dabei ging es nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern allein darum, wer ein solches Gesetz beschließen darf. Demnach seien nicht die Bundesländer, sondern allein der Bund für das Mietrecht zuständig.

Deshalb liegt es nun am Bund, einen neuen, bundesweiten Mietendeckel zu schaffen, um den weiteren Anstieg der Mieten zu stoppen.

DIE LINKE im Bundestag steht an der Seite der Mieter:innen und der unzähligen Initiativen und Organisationen, die sich unermüdlich gegen hohe Mieten und Verdrängung einsetzen. Die Mieterinnen und Mieter brauchen dringend Entlastung. Die Mietpreisexplosion muss gestoppt werden. Nur DIE LINKE im Bundestag setzt sich für einen bundesweiten Mietendeckel ein, der neben Mietenstopp und Mietobergrenzen auch die Absenkung zu hoher Mieten vorsieht.

  • Wir wollen Mieterhöhungen innerhalb der nächsten 6 Jahre ausschließen. Nur besonders faire Vermieterinnen und Vermieter wie Genossenschaften, die schon bisher sehr niedrige Mieten verlangt haben, sollen diese maximal um zwei Prozent pro Jahr erhöhen dürfen. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die von Initiativen, Mietervereinen, Sozialverbänden und Gewerkschaften getragene Kampagne für einen bundesweiten Mietenstopp.
  • Auch die Neu- und Wiedervermietung von Wohnungen auf Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete deckeln.
  • Die Kommunen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, bei Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes lokale Mietobergrenzen festzulegen.
  • Für Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete oder die lokalen Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten, soll es ein Recht auf Mietsenkung geben.

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