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Altersvorsorge

Themenpapiere der Fraktion

Das mit Abstand wichtigste System der Altersvorsorge ist die gesetzliche Rentenversicherung. Über lange Jahre war es politischer Konsens, dass die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter sichern müsse. Mit den Reformen seit der Jahrtausendwende wurde ein fundamentaler Kurswechsel in der deutschen Alterssicherungspolitik eingeleitet. Seit dem Paradigmenwechsel durch die damalige rot-grüne Bundesregierung 2001 ist nicht mehr die Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rente Ziel der Alterssicherungspolitik, sondern die Stabilität des Beitragssatzes. Wer die Beiträge stabil halten will, muss das Rentenniveau absenken. Um dies zu erreichen, wurde die Rentenanpassungsformel mehrmals geändert. Bis 2034 wird dadurch der Wert der Renten um 16 Prozent sinken, während der Beitragssatz bis 2025 nicht höher als 20 Prozent und bis 2030 nicht höher als 22 Prozent steigen darf.

Der Rückgang des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch zusätzliche private (z.B. „Riester-Rente“) und betriebliche Vorsorge ausgeglichen werden – das sogenannte „Drei-Säulen-Modell“ (auch „Drei-Schichten-Modell“ genannt). Mit dem „Drei-Säulen-Modell“ ist nach Auffassung der Bundesregierung ein gleichwertiges oder gar höheres Gesamtversorgungsniveau möglich, als dies zuvor alleine die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat. Tatsächlich erhalten die Versicherten aber in Zukunft weniger Rente und müssen zugleich deutlich mehr für die zusätzliche Vorsorge bezahlen. Denn während die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an der Finanzierung der privaten Vorsorge nicht beteiligt sind und der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente für sie in den vergangen Jahren sogar deutlich gefallen ist (mit 17,5 Prozent war der Beitragssatz das letzte Mal im Jahr 1993 niedriger als heute), sollen Beschäftigte saftige Beiträge für ihre zusätzlichen Altersvorsorge aufbringen, um ihren Lebensstandard im Alter halbwegs halten zu können. Viele Menschen können sich eine zusätzliche Vorsorge gar nicht leisten, weil sie erwerbslos sind oder zu wenig verdienen. Das bedeutet für sie Armut im Alter. So ist die Lebensstandardsicherung hochgradig gefährdet und kann in vielen Fällen schon heute nicht mehr erreicht werden. Das aber gefährdet langfristig die Legitimation der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Regierungen Merkel haben diese Politik fortgesetzt. Daran ändern auch die punktuellen Reformen der vergangenen Jahre nichts. Die im Vorfeld groß angekündigte sogenannte „Grundrente“ hat sich als hochbürokratischer Papiertiger entpuppt. Wenn nicht ein grundlegender Kurswechsel in der Rentenpolitik vorgenommen wird, werden in Zukunft selbst Durchschnittsverdienende nur noch schwer eine auskömmliche Rente erhalten. Wenn aber viele Menschen auch bei langer Versicherungszeit keine Rente mehr erreichen, die deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, zerstört dies die Legitimation der gesetzlichen Rentenversicherung als öffentlichem Solidarversicherungssystem. Dann ist es zu seiner Zerschlagung und seiner endgültigen Privatisierung kein weiter Weg mehr. Soweit darf es nicht kommen! Von dieser fatalen Rentenpolitik profitieren vor allem die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die Versicherungskonzerne. Sie machen mit den Riester-Verträgen satte Gewinne. Provisionen und Verwaltungsgebühren sind horrend. Die kapitalgedeckte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente ist trotz staatlicher Subventionierung nicht nur ineffizient und intransparent. Sie ist auch unsicher, wie die Finanzkrise gezeigt hat. Auch die anhaltende Null- bzw. Negativzinsphase führt dazu, dass es für die Versicherungsanbieter immer schwieriger wird, die versprochenen Renditen für die Versicherten zu erzielen. Dies gilt auch für die betriebliche Altersversorgung. Die Zeiten, in denen alleine die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber für die Finanzierung der bAV verantwortlich war, sind ohnehin vorbei. Die Beschäftigten müssen immer größere Anteile ihrer Betriebsrente selbst bezahlen. Wie bei der Riester-Rente ist auch hier die Verbreitung der Versicherungspolicen ins Stocken geraten. Das „Drei-Säulen-Modell“ ist gescheitert. Die Bundesregierung muss daraus endlich die Konsequenzen ziehen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert:

  • Die gesetzliche Rente muss wieder zur tragenden Säule der Alterssicherung werden und den Lebensstandard im Alter sichern. Dazu muss das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente wieder auf 53 Prozent (ohne den rein statistischen Revisions-Effekt ab dem 01. Juli 2021) erhöht werden.
  • Private und betriebliche Altersversorgung kann die gesetzliche Rente ergänzen, aber nicht ersetzen, auch nicht teilweise.
  • Wir wollen die Solidarität in der Rentenversicherung stärken: Zeiten niedriger Löhne, der Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege müssen deutlich besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen. So sollen beispielsweise, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, Müttern oder Vätern drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet werden.
  • Alle Erwerbseinkommen müssen in die Rentenversicherung einbezogen werden – auch die von Selbstständigen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern. Die Beitragsbemessungsgrenze ist drastisch anzuheben und bei sehr hohen Renten wollen wir die Rentenhöhe im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße abflachen.
  • Für einen Ruhestand in Würde und für soziale Teilhabe im Alter für Jede und Jeden brauchen wir einen Mindeststandard in der gesetzlichen Rente. Deshalb will DIE LINKE eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente in Höhe von 1.200 Euro netto in Form eines Zuschlages einführen.

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