Zum Frauen*kampftag am 8. März erklären Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin, und Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Es braucht mehr Feminismus, gerade jetzt. Viele Forderungen, die seit dem ersten von Clara Zetkin initiierten Weltfrauentag in den letzten 110 Jahren als grundlegende Gerechtigkeitsfrage gestellt wurden, sind 2021 ungebrochen aktuell und in neuer Form dringend."

„Seit mittlerweile drei Jahren ist die sogenannte Istanbul-Konvention in Kraft - aber die Bundesregierung klopft sich für den formalen Akt immer noch auf die Schultern, anstatt endlich konsequent an der Umsetzung zu arbeiten", erklärt Cornelia Möhring.
„Die Bundesregierung muss endlich ihr Tempo für einen umfassenden Gewaltschutz beschleunigen“, erklärt Cornelia Möhring mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
„Die Bundesregierung hat ihre zweijährige Mitgliedschaft nicht genutzt, um Frauen und Mädchen besser in Kriegen und humanitären Notsituationen zu schützen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Jahrestages der UN-Resolution zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit am 31. Oktober.
„Seit bald 150 Jahren steht das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen Frauen abtreiben, ohne dass dies bestraft wird. Feministischen Kämpfen haben wir es zu verdanken, dass es Ausnahmen vom Zwang gibt, ein Kind auszutragen. Eine Erlaubnis und Ausnahmen sind zu wenig, wenn es um die körperliche Selbstbestimmung geht. Frauen brauchen ein Recht darauf. Deshalb müssen Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch und ganz normaler Teil der Gesundheitsversorgung werden“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum internationalen Safe Abortion Day am 28. September.
„Das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts Thüringen über das Paritätsgesetz ist ein Rückschlag. Wir werden nun den Kampf für Parität konsequenter auf Bundesebene führen. Denn: Das Landesverfassungsgericht Thüringen hat zwar das Paritätsgesetz in Thüringen als nicht mit der Thüringer Verfassung vereinbar angesehen und für nichtig erklärt. Da sich das Urteil in der zentralen Argumentation ausschließlich auf Thüringen bezieht, wird es aber keine Relevanz für die Bundesebene entfalten. Vor allem wird erneut deutlich: Wir müssen diese Auseinandersetzung politisch führen. Die Debatte um politische Teilhabe von Frauen und Diversen gehört in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und viel lauter als bisher in den Deutschen Bundestag“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Urteils des Landesverfassungsgerichts Thüringen über das Paritätsgesetz.
„Wer in Deutschland eine ungewollte Schwangerschaft beenden will, muss sich laut §218a Strafgesetzbuch einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen, damit der Schwangerschaftsabbruch straffrei ist. In den sogenannten normalen Zeiten ist es schon vollkommen absurd, dass ungewollt Schwangere dazu verpflichtet werden, selbst dann, wenn sie schon längst entschieden sind, dass sie die Schwangerschaft abbrechen wollen. Es ist bevormundend, es spricht Frauen ihre Selbstbestimmung ab. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie erzeugt diese Regelung zusätzliche Risiken: Die Zugänge zu Schwangerschaftsabbrüchen sind erschwert, die Beratung führt zu unnötigen physischen Kontakten und selbst wenn sie telefonisch stattfindet zu zusätzlicher Verzögerung. Wir fordern deshalb die sofortige Aussetzung der Beratungspflicht und bringen diese Woche einen entsprechenden Antrag im Bundestag ein", so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.
Angesichts der Coronakrise werden aktuell etliche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene beschlossen. Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion für Gleichstellungspolitik, fordern, dass es dabei einen stärkeren Blick auf die spezifischen Belange von Frauen und ihre Situationen und Bedarfe braucht. Sie haben deshalb heute ein Positionspapier mit Maßnahmen veröffentlicht, die notwendig sind, um auf die drängendsten Probleme zu reagieren. Cornelia Möhring erklärt: „Nicht für alle bedeuten die eigenen vier Wände Schutz und Geborgenheit. Unter den Bedingungen von Isolation, gepaart mit Existenzsorgen, können schwelende Konflikte leicht eskalieren und in Gewalt münden. Beratungsstellen warnen vor einem Anstieg häuslicher Gewalt. Der Bund muss den Ländern schnellstmöglich finanzielle Mittel zur Schaffung von Notunterbringungsplätzen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder bereitstellen und sie in die Lage versetzen, Hotels, Hostels oder andere ungenutzte Gebäude, die eine individuelle Unterbringung ermöglichen, für diesen Zweck anzumieten.“
"Am 8. März gehen Frauen weltweit auf die Straße, um für ihre Rechte, für Gleichstellung und für ein Leben frei von Gewalt zu demonstrieren. All das ist für Frauen immer noch nicht selbstverständlich. Im Gegenteil: Wir erleben zwar kleine gleichstellungspolitische Schritte, die dem zunehmenden, mitunter tödlichen Frauenhass aber nicht genug entgegensetzen", erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März.
„Auch 2019 wurden die meisten Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommen. Anders ausgedrückt: 96 Prozent der Abbrüche wurden nicht aufgrund einer medizinischen Indikation vorgenommen, sondern weil sich die Schwangere aus welchen Gründen auch immer gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft entschieden hat. Dieses Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper wird Frauen in Deutschland aber nur eingeschränkt zugestanden, sie müssen sich vorab beraten lassen und eine dreitägige Wartezeit einhalten. Diese bevormundende und vor allem zeitverzögernde Praxis widerspricht der internationalen Frauenrechtskonvention CEDAW, die von den unterzeichnenden Staaten einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verlangt. Für die beharrliche Missachtung der Konvention hat das Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen die Bundesregierung jüngst in aller Schärfe kritisiert“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.