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Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch

Pressemitteilung von Cornelia Möhring,

„Seit bald 150 Jahren steht das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen Frauen abtreiben, ohne dass dies bestraft wird. Feministischen Kämpfen haben wir es zu verdanken, dass es Ausnahmen vom Zwang gibt, ein Kind auszutragen. Eine Erlaubnis und Ausnahmen sind zu wenig, wenn es um die körperliche Selbstbestimmung geht. Frauen brauchen ein Recht darauf. Deshalb müssen Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch und ganz normaler Teil der Gesundheitsversorgung werden“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum internationalen Safe Abortion Day am 28. September. Möhring weiter:

„Das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen konterkariert eine gute Versorgung. Es wirkt stigmatisierend, Schwangerschaftsabbrüche erscheinen nicht als Teil der gesundheitlichen Versorgung, sondern als etwas, was gesellschaftlich nicht gewollt ist. Angehende Ärztinnen und Ärzte schreckt das ab. Darüber hinaus ist dieser medizinische Eingriff nicht verbindlicher Teil der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten. Schon jetzt gibt es einen Rückgang von Praxen und Einrichtungen, die die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anbieten. Schon jetzt müssen ungewollt Schwangere in manchen Regionen hunderte Kilometer fahren, um eine Ärztin zu finden. Wir brauchen Bedarfsplanungen, ganzheitliche medizinische Versorgung, ein Recht auf Beratung statt einer Pflicht dazu.“