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Zugang zur Ausbildung für Migrantinnen und Migranten sofort ermöglichen

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen, Nele Hirsch,

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum faktischen Ausbildungsverbot für Flüchtlinge geantwortet. Nach jahrelanger Ausgrenzung erhalten nun auch Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive formal die Möglichkeit einer Ausbildungsförderung. Dazu äußern sich die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion, Sevim Dagdelen, und die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Nele Hirsch.

Bleibeberechtigten, Asylsuchenden und geduldeten Jugendlichen werde der Zugang zu Berufsausbildungen verwehrt, kritisiert Dagdelen, und das völlig legal: "Bei Aufnahme einer Ausbildung werden ihnen sogar sämtliche staatliche Existenzleistungen entzogen." Resultat dieser Ausgrenzungs- und Diskriminierungspolitik sei, dass der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld lediglich bei 6 Prozent liegt. "Das faktische Ausbildungsverbot für junge Migrantinnen und Migranten ist zentraler Bestandteil einer Politik der sozialen Selektion", meint Dagdelen.

Jetzt wird das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) neu gefasst, so dass künftig auch diese Jugendlichen eine elternunabhängige Förderung erhalten können. "Dieser Schritt reicht aber bei weitem nicht aus, um die Bildungsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten zu verbessern", wendet Hirsch ein. Die Nullrunden beim BAföG zwingen sozial benachteiligte Jugendliche, neben dem Studium zu arbeiten. Migrantinnen und Migranten werde aber in vielen Fällen der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt. Hirsch: "Ohne Arbeitsmöglichkeit bleibt ihnen aufgrund der miserablen Finanzierungsmöglichkeiten faktisch auch der Zugang zu Studium oder Ausbildung verwehrt." Allein mit den erweiterten Förderungsmöglichkeiten bei BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe werde sich daran nichts ändern. Von Beginn an müssten Schritte hin zu einem integrativen Bildungssystem unternommen werden.

Dagdelen und Hirsch fordern nun wenigstens eine Vorgriffsregelung: "Die Jobcenter und Sozialämter müssen zumindest bis die Änderungen des BAföG und des SGB III in Kraft treten übergangsweise Leistungen erbringen."