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Widerspruch des ZDF erfolglos

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

Zu dem neuesten Urteil des Hamburger Landgerichtes im Rechtsstreit zwischen Gregor Gysi und dem ZDF erklärt Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE:

Das ZDF hatte bekanntlich die Aussage der Stasiunterlagen-Beauftragten Birthler verbreitet, wonach Gregor Gysi wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet habe. Das Landgericht Hamburg lehnte zunächst eine von Gregor Gysi beantragte einstweilige Verfügung ab, die dann aber mit einem eindeutigen Beschluss vom Hanseatischen Oberlandesgericht gegen das ZDF dahingehend erlassen wurde, die Verbreitung dieser Äußerung zu unterlassen, da sie nicht bewiesen und deshalb eine unerlaubte üble Nachrede sei. Dabei wurden erneut Unterlagen berücksichtigt, die Gregor Gysi entlasten.

Gegen diesen Beschluss hat das ZDF Widerspruch erhoben, über den am 26. September 2008 nun wiederum das Landgericht Hamburg zu verhandeln hatte.
Mit Urteil vom 30. September 2008 entschied das Landgericht, die einstweilige Verfügung mit der Maßgabe aufrecht zu erhalten, dass durch eine Berichterstattung nicht der Verdacht erweckt werden darf, Gregor Gysi „habe wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“.
Damit bleibt es bei dem Verbot, weil unwahre ehrverletzende Behauptungen nicht verbreitet werden dürfen.

Nun darf man gespannt sein, ob das ZDF in seiner heute- und seiner heutejournal-Sendung auch dies meldet und berichtet, wie es Herr Frey gegenüber Herrn Gysi im ZDF-Sommerinterview - ausgestrahlt am 3. August 2008 - als selbstverständlich bezeichnete.