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Weiterer Sanktionsskandal bei Hartz IV

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Im Jahr 2007 wurden 494 Widersprüche gegen die Leistungskürzungen bei nicht erwerbsfähigen Sozialgeldbezieherinnen und -beziehern in Hartz IV von den Ämtern erledigt. 202, also rund 41 Prozent, wurden ganz oder teilweise zugunsten der sanktionierten Sozialgeldbezieherinnen und -bezieher entschieden. Im Jahr 2008 waren bei 588 erledigten Widersprüchen sogar 48,5 Prozent, also 285, ganz oder teilweise für die Widersprucheinlegenden erfolgreich. Von 30 abgeschlossenen Klageverfahren gegen die Sanktionen sind im Jahr 2008 50 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Sanktionierten von den Gerichten entschieden worden. Im Jahr 2007 waren es sogar rund 53 Prozent. Zu diesen Angaben der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Katja Kipping und anderer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE nach der Sanktionspraxis gemäß § 32 SGB II (Hartz IV) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Katja Kipping:

"Es ist ein weiterer Skandal, dass ein Sanktionsparagraf mit all seinen bürokratischen Aufwändungen auch noch in der Hälfte der überprüften Fälle gänzlich oder teilweise rechtswidrig gehandhabt wird. Die sowieso überlasteten Ämter und Sozialgerichte müssen dies auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und anderer, dringend zu erledigender Aufgaben ausbaden. Diese beschämend hohe Quote der Rechtswidrigkeit der Sanktionspraxis ist nicht nur bei nicht erwerbsfähigen, sondern auch bei erwerbsfähigen Grundsicherungsbeziehenden gegeben (vgl. BT-Drs.: 16/13577).

Der weitere Sanktionsskandal zeigt aber auch, dass die Wehrhaftigkeit der Bürgerinnen und Bürger offensichtlich ein äußerst notwendiges Mittel ist, sich der Willkür bei Hartz IV zu widersetzen.

Prinzipiell setzt sich DIE LINKE für die sofortige Abschaffung der Sanktionen bei der Grundsicherung ein. Die Kürzung der ohnehin viel zu niedrigen Grundsicherungsleistungen verletzt das Grundrecht auf eine Existenz- und Teilhabesicherung."