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Verlängerung der Stasi-Überprüfungen ist verfassungswidrig

Pressemitteilung von Lukrezia Jochimsen,

Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Luc Jochimsen, informiert über die Position des von der Fraktion benannten Experten Prof. Dr. Uwe Wesel zur Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes, die am gestrigen späten Abend Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien war.

In der öffentlichen Anhörung zur Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes vertrat der von der Fraktion DIE LINKE. benannte Experte, der Rechtshistoriker Prof. Dr. Uwe Wesel die Ansicht, dass die unbefristete Verlängerung der bisher auf den 31. Dezember 2006 befristeten Überprüfungsregelungen im Stasi-Unterlagengesetz dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der deutschen Rechtsordnung widerspricht und damit verfassungswidrig ist.

Da jede Überprüfung einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstelle, habe der Gesetzgeber aus gutem Grund das Überprüfungsgesetz auf 15 Jahre befristet.

Hinzu komme, so Prof. Dr. Wesel, dass das als Bundesbehörde bezeichnete Amt nach seiner Qualifikation und bisherigen Tätigkeit eher als politische Organisation zur Verfolgung politischer Gegner anzusehen sei.

Diese Arbeit nun in verfassungswidriger Weise auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, sei abzulehnen - gerade bei allem Respekt vor den Bürgern, die das Stasi-Ministerium in der Normannenstraße am 15.01.1990 gestürmt haben, und bei aller Abscheu vor dieser Staatssicherheit, die sich wie eine giftige Krake über das Land gelegt hatte.