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Verbrechen darf sich nicht lohnen

Pressemitteilung von Fabio De Masi,

„Verbrechen darf sich nicht lohnen. Dieser Grundsatz ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden. Somit kann steuerlich verjährte Tatbeute strafrechtlich eingezogen werden. Das Verfassungsgericht hat somit unsere Rechtsauffassung bestätigt, wonach Olaf Scholz ohne Not im ursprünglichen Entwurf für ein Zweites Corona-Steuerhilfegesetz die Einziehungsmöglichkeiten bei Cum-Ex Straftaten eingeschränkt hat“, kommentiert Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, den heute veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (rückwirkende Anwendbarkeit des Art. 316h Satz 1 EGStGB im Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017). Der konkrete Anlass, über den das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, betraf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch zwei Unternehmen, die in dem Beschluss enthaltenden Grundsätze sind aber auch auf die Einziehung von Taterträgen aus Cum-Ex Steuerraub anwendbar. De Masi weiter:

„Auf meine damaligen Nachfragen hin hat das Ministerium die Auffassung vertreten, dies sei aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich, eine Rechtsauffassung, die sich mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erledigt hat. Ein von mir beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kam aber zu einem anderen Ergebnis.

Der Fehler des Ministeriums wurde mittlerweile korrigiert. Auf Druck der Opposition wurde bezüglich der Einziehung bei Cum-Ex-Betrügereien durch den Bundestag bereits eine Regelung getroffen, die den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Hierdurch haben wir potentiell Milliarden an Cum-Ex-Tatbeute gesichert.

Als Hamburg die Tatbeute der Warburg Bank in die steuerliche Verjährung laufen ließ, war die spätere Möglichkeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung übrigens nicht absehbar. Diese wurde erst durch einen mutigen Richter und durch Gesetzgebung zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität geschaffen!"