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Urteil gegen die Logik von Hartz IV

Pressemitteilung von Kornelia Möller,

"Dieses Urteil könnte eine Signalwirkung gegen die Logik von Hartz IV haben", erklärt Kornelia Möller zur Entscheidung des Sozialgerichts Bochum. Das Gericht hatte die Kürzung des Arbeitslosengeldes II einer Frau durch die Arge Bochum für rechtswidrig erklärt. Die Klägerin hatte sich geweigert, zur Hälfte des untersten Tariflohns, also für einen Dumpinglohn zu arbeiten. Möller weiter:

"Solche Stundenlöhne sind sittenwidrig. Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, heißt, Lohndumping zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben.

Tausende Hartz IV-Betroffene befinden sich in ähnlichen Situationen. Das Urteil zeigt, auf welch wackligen Füßen die gesamte Praxis der Ein-Euro-Jobs steht. Auch sie tragen flächendeckend dazu bei, das gesamte Lohn- und Einkommensgefüge nach unten zu drücken."