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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Entzug der Staatsangehörigkeit ist bedauerlich

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das heute die Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung rechtens erklärt hat, erklärt die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Sevim Dagdelen:

Ich bedauere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, weil sie in der aktuellen politischen Debatte ein absolut falsches Signal aussendet. Die Einbürgerungsquote in Deutschland ist seit 2000 rückläufig. Wenn Eingebürgerte über Jahre hinweg fürchten müssen, dass ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder genommen werden kann, so hat dies eine fatale ausgrenzende Wirkung. Der aktuelle Fall illustriert auch die Richtigkeit der Forderung der Linksfraktion im Bundestag, wonach Einbürgerungen nicht von Einkommensnachweisen oder gar Gesinnungsprüfungen abhängig gemacht werden dürfen, sondern maßgeblich an dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Menschen anknüpfen sollten. Dort wo die Menschen dauerhaft leben, sollen sie auch die vollen politischen und sozialen Rechte ausüben können.

Ich fordere die Bundesregierung zugleich auf, die Bedenken von vier der acht VerfassungsrichterInnen ernst zu nehmen und zumindest eine klarstellende gesetzliche Regelung zum Widerruf einer Einbürgerung zu schaffen, nach der mit eingebürgerte Ehegatten und Kinder vom Widerruf ausgenommen werden müssen. Auch sollte ein Widerruf nur innerhalb einer überschaubaren zeitlichen Frist erfolgen und auch nur dann, wenn er sich aufgrund einer aktuellen Bewertung als verhältnismäßig erweist. An dem Widerruf einer Einbürgerung von in Deutschland integrierten Menschen besteht grundsätzlich kein öffentliches Interesse!