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Unionsgeführte Innenminister nicht an humanitärer Bleiberechtsregelung interessiert

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zur Kritik des niedersächsischen und des bayrischen Innenministers am gestrigen Koalitions-Kompromiss zum Bleiberecht erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Sevim Dagdelen:

Dass die unionsgeführten Länder Bayern und Niedersachsen jetzt auch noch den minimalen Kompromiss zum Bleiberecht torpedieren wollen, zeigt, dass sie nicht an einer humanitären Regelung für lange hier lebende Menschen mit Duldung interessiert sind.

Die gestern gefundene Lösung ist dürftig. Sie wird lediglich eine geringe Zahl von Flüchtlingen mit Duldung betreffen. Eine Bleiberechtsregelung ist jedoch kein Gnadenakt der Großen Koalition, sondern sie muss auf entsprechenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Anwendung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) basieren. Die Weigerung der Innenminister und der Koalitionsparteien, den Betroffenen, die einen Großteil ihres Lebens in der Bundesrepublik verbracht haben, grundsätzlich ein festes Aufenthaltsrecht zu gewähren, ist ein rechtswidriger Eingriff in das Privatleben nach Art. 8 EMRK. Betroffen sind davon vor allem hier geborene Kinder von geduldeten Flüchtlingen.

Notwendig ist eine Regelung, die ein gesetzliches Bleiberecht nach fünf Jahren Aufenthalt ohne den Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung schafft. Die Pläne der Koalition sind untragbar: Erst dürfen Flüchtlinge mit Duldung faktisch nicht arbeiten und fallen aus dem Arbeitsprozess heraus. Jetzt zwingt man sie, jeden noch so schlecht bezahlten Job anzunehmen. Eine Aufenthaltserlaubnis kann außerdem nach zwei Jahren entzogen werden, wenn die Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit nicht zur Lebensunterhaltssicherung ausreichen. Das wird vor allem Familien mit Kindern treffen.