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Unbarmherzige Rechtsprechung

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zu den öffentlichen Reaktionen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Fall "Emmely" erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:

"Das Urteil stößt in der breiten Öffentlichkeit zu Recht auf Unverständnis und Empörung. Die Begründung ist von einer unbarmherzigen Sichtweise geprägt, die die existentiellen Arbeitnehmerinteressen vollständig ausblendet. Man muss schon Jurist sein, um derart krude zu argumentieren. Der Umstand, dass das Landesarbeitsgericht sich auf eine langjährige Rechtsprechungspraxis berufen kann, macht die Sache keineswegs besser. Dadurch wird das Gericht nicht vom eigenen Nachdenken entbunden.

Die Sanktion der Kündigung steht in einem krassen Missverhältnis zum Kündigungsgrund. In einem sozialstaatlich ausgerichteten Kündigungsschutzrecht müssen die existentiellen Folgen einer Kündigung in einem angemessenen Verhältnis zu den Gründen der Kündigung stehen. Dabei müssen sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Einer Mitarbeiterin, die 31 Jahre lang unbeanstandet in einem Betrieb gearbeitet hat, wegen eines Pfandbons von 1,30 Euro zu kündigen und ihr damit die Existenzgrundlage zu rauben, ist offenkundig unverhältnismäßig. Diese Unverhältnismäßigkeit lässt sich auch nicht mit juristischen Leerformeln rechtfertigen, die letztlich auf eine einseitige Wahrnehmung von Arbeitgeberinteressen ausgerichtet sind.

Sollten sich die Gerichte in solchen Fällen weiterhin uneinsichtig zeigen, müsste der Gesetzgeber tätig werden und hierfür deutlichere Vorgaben machen. In diesem Zusammenhang sollte auch der Rechtsprechung zur so genannten Verdachtskündigung gesetzlich der Boden entzogen werden, weil sie eine einseitige Risikoverlagerung zu Lasten der ohnehin schon benachteiligten Arbeitnehmer darstellt."