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Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie: Gesellschaft beteiligen, Daseinsvorsorge schützen

Pressemitteilung von Ulla Lötzer,

Zur Antwort auf der Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht erklärt Ulla Lötzer, Sprecherin der Fraktion für Internationale Politik und Globalisierung:

Richtig ist, dass die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht ein komplexer Prozess ist. Aber gerade weil die Richtlinie tief greifende Auswirkungen auf weite Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und der Dienstleistungswirtschaft haben wird, fordert DIE LINKE. eine aktivere Beteiligung des Parlaments - eine Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses fand allein auf unsere Initiativen hin statt. Vor allem aber müssen die angesprochenen Verbände und Experten in einer transparenten und institutionalisierten Form beteiligt werden.

Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie nichts zum Schutz der Daseinsvorsorge tun will, obwohl sie die Möglichkeiten dazu hat und dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist schlichtweg falsch, dass die Richtlinie und die EuGH-Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klare Regelungen vorgäben, denen die Bundesregierung nur zu folgen hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Auch auf europäischer Ebene sind die Begriffe der Daseinsvorsorge eben nicht eindeutig formuliert. So will die EU-Kommission zum Beispiel, anders als in Deutschland üblich, alle sozialen Dienstleistungen als wirtschaftliche behandeln. DIE LINKE. fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich jetzt nicht hinter der Kommission und EuGH-Urteilen zu verstecken. Sie muss die Bereiche der Daseinsvorsorge in diesem Umsetzungsprozess aktiv schützen, sonst opfert sie diese bewusst den Profitinteressen privater Unternehmen.

Die Weigerung der EU-Kommission, die Bundesregierung an der Erarbeitung des geplanten Umsetzungshandbuchs für die Dienstleistungsrichtlinie zu beteiligen, lässt Schlimmstes vermuten. Es besteht die Gefahr, dass die Kommission schwer erkämpften Verbesserungen an durch die Hintertür des Handbuchs wieder kippen will.

Erweiterungen in Richtung Entsendegesetz lehnt das Wirtschaftsministerium ab. Damit aber sind die erkämpften Fortschritte, insoweit das Arbeitsrecht des Landes gilt, in dem die Dienstleistung erbracht wird, hinfällig. Wo es beispielsweise keinen gesetzlichen Mindestlohn und keine allgemeinverbindlichen und im Entsendegesetz verankerten Tarifverträge gibt, sind dem Lohndumping weiter Tür und Tor geöffnet. Auch deshalb ist ein gesetzlicher Mindestlohn längst überfällig.