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Tornado-Urteil rechtfertigt völkerrechtswidrige Kriegführung in Afghanistan nicht

Pressemitteilung von Paul Schäfer,

Zur Ablehnung der Organklage zum Tornado-Einsatz der Fraktion DIE LINKE durch das Bundesverfassungsgericht erklärt Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

Mit Bedauern hat die Fraktion DIE LINKE die Feststellung des Verfassungsgerichts zur Kenntnis genommen, dass aufgrund ihrer Interpretationen der VN- und Bundestagsmandate der Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan vom Grundgesetz gedeckt ist. Allerdings hat das Gericht auch deutlich gemacht, dass es keine Überschneidungen zwischen der US-geführten „Operation Enduring Freedom“ und dem ISAF-Einsatz geben dürfe.

Und darüber, ob dies gewährleistet werden kann, sind erhebliche Zweifel angebracht. Denn was auf dem Papier vielleicht noch sauber getrennt scheint, ist de facto in der Praxis auf afghanischem Boden längst eine gemeinsame Kriegsführungsstrategie von ISAF und OEF. Wie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage gezeigt hat, fliegen die Tornado-Flugzeuge auch im Süden und Osten Afghanistans längst mit und sammeln im Vorfeld von Operationen Informationen. ISAF und OEF unterstützen sich gegenseitig bei offensiven Kampfoperationen und nehmen beide Opfer unter der Zivilbevölkerung in Kauf.

Die Fraktion DIE LINKE sieht das Urteil vor allem als Aufforderung, nun noch stärker im Bundestag eine Auseinandersetzung über den Sinn und Zweck des Militäreinsatzes in Afghanistan zu führen. Die zunehmende Zahl von den NATO-Truppen getöteter Zivilisten stellt dies grundsätzlich in Frage. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts liefert ausdrücklich keine Rechtfertigung für die Beteiligung der Bundeswehr an dieser völkerrechtswidrigen Kriegführung. Im Gegenteil. Auch die anderen Parteien müssen sich endlich zu ihrer politischen Verantwortung für eine friedliche Perspektive und Konfliktlösung in Afghanistan bekennen.