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Sollen bedürftige Frauen in Zukunft wieder zur Engelmacherin?

Pressemitteilung von Karin Binder,

Anlässlich der heutigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der von der Bundesfamilienministerin unterstützten Forderung von Sachsen, Thüringen, Bayern und NRW nach Kürzung der staatlichen Hilfen bei Schwangerschaftsabbrüchen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Karin Binder: "Eine ungewollte Schwangerschaft ist für jede Frau eine Notlage. Wer bedürftigen Frauen in dieser Situation die finanzielle Unterstützung für ärztliche Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch verweigern will, treibt sie zurück in die Arme von EngelmacherInnen."

Eine ungewollte Schwangerschaft ist für jede Frau eine Notlage. Wer bedürftigen Frauen in dieser Situation die finanzielle Unterstützung für ärztliche Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch verweigern will, treibt sie zurück in die Arme von Engelmacher/innen. Die Einkommensgrenze, bis zu der für bedürftige Frauen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die Länder übernommen werden, muss in voller Höhe beibehalten werden.

Die Argumentation von Sachsens Sozialministerin Orosz mit der Verfügbarkeit moderner Verhütungsmittel ist zynisch. Ihr dürfte doch bekannt sein, dass die früher kostenlose Abgabe von Pille, Präsern und Co. für Bedürftige mit dem so genannten Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahre 2004 ersatzlos gestrichen wurde.

Die selbsternannten Lebensschützer/innen aus CDU (und CSU) versuchen seit Jahren auf vielfältige Weise, den hart erarbeiteten Kompromiss zum § 218 zu torpedieren. In diese Reihe stelle ich auch den jetzigen Vorstoß, die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen bedürftiger Frauen einschränken zu wollen.

Äußerungen, man wolle das (bei den bisher als bedürftig definierten Frauen) gesparte Geld zur finanziellen Förderung von künstlichen Befruchtungen einsetzen, mag ich gar nicht kommentieren, um mich nicht im Ton zu vergreifen.