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Selbstbestimmungsrecht darf nicht vom Notarstempel abhängig sein

Pressemitteilung von Lukrezia Jochimsen,

"Aufklärung ist grundsätzlich die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung im Umgang mit Krankheiten und Tod. Dass der Grad der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung von einer ärztlichen Beratung und einer anschließenden notariellen Beglaubigung abhängig gemacht werden soll, ist allerdings abzulehnen", kommentiert Luc Jochimsen (DIE LINKE) den heute von Wolfgang Bosbach (CDU) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) vorgestellten Gesetzentwurf zur Patientenverfügung. Jochimsen, eine von 25 Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, die den Gruppenantrag "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts" unterzeichnet haben, erklärt weiter:

"Der Gesetzesentwurf von Wolfgang Bosbach und Katrin Göring-Eckhardt schafft keine Rechtssicherheit und missachtet, dass ein erklärter Patientenwille über erlaubte oder zu unterlassende Behandlungen wegen des Grundrechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper immer gültig sein muss. Dieses Grundrecht darf nicht mit Hilfe von Notarstempeln ausgehebelt werden. Das widerspricht der Intention unseres Gruppenantrags zur Patientenverfügung, den über 200 Abgeordnete des Deutschen Bundestags unterstützen."