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Selbstbestimmung statt Strafbarkeit – Paragraphen 218 und 219 endlich ersatzlos streichen

Pressemitteilung von Cornelia Möhring,

„Statt verpflichtender Beratung bei Schwangerschaftsabbrüchen sollte besser ein umfassendes Beratungsnetz und Hilfesystem für alle Notlagen aufgebaut und Selbstbestimmung gestärkt werden“, sagt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den 20. Jahrestag der Neuregelung für Schwangerschaftsabbrüche. Am 29. Juni 1995 wurde die Westregelung bei Schwangerschaftsabbrüchen für das gesamte Land beschlossen und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren Körper auch für diejenigen in den neuen Bundesländern eingeschränkt, die bis dato innerhalb von drei Monaten straffrei über einen Abbruch entscheiden konnten. Seitdem gibt es ein verpflichtendes Beratungsgespräch, aber Schwangerschaftsabbrüche sind weiterhin rechtswidrig. Möhring weiter:



„Heute wie damals gilt: Frauen müssen selbst über ihr Leben und ihren Körper entscheiden können, auch wenn Kirchen oder männlich dominierte Politik meinen, besser urteilen zu können.“