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Schwellenwert Mitbestimmungspflichtiger Betriebe senken

Pressemitteilung von Werner Dreibus,

Werner Dreibus: Trotz Kritik im Detail begrüßt DIE LINKE. die Ausdehnung der Mitbestimmung bei Fusionen von Kapitalgesellschaften in der EU

"Die gesetzliche Absicherung der Mitbestimmung bei Fusionen von Kapitalgesellschaften in der EU ist ein notwendiger und überfälliger Schritt“, so Werner Dreibus, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE., anlässlich der heutigen Anhörung des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten“.

DIE LINKE. begrüßt insbesondere die so genannte Auffangregelung. Diese sieht vor, dass im Falle einer Nichteinigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern über das künftige Mitbestimmungsmodell des neu entstehenden Unternehmens, die Vorschriften zur Mitbestimmung des Mitgliedsstaates Anwendung finden, in dem die neue Gesellschaft ihren Sitz hat. Dennoch bestehe Präzisierungsbedarf: „Notwendig ist unter anderem die Festlegung eines Mindestkataloges an zustimmungspflichtigen Geschäften durch die Aufsichtsräte - etwa bei Standortentscheidungen."

Um die Verankerung der Mitbestimmung - nach deutschem Modell - auf europäischer Ebene nachhaltig mit Leben zu füllen, ist es darüber hinaus unverzichtbar, die deutsche Gesetzgebung den veränderten Bedingungen in der Wirtschaft anzupassen. Zwei Elemente sind hier von besonderer Bedeutung. Erstens der Schwellenwert Mitbestimmungspflichtiger Betriebe von derzeit 2000 Mitarbeitern. Dieser Wert ist angesichts sinkender Betriebsgrößen nicht mehr zeitgemäß. 500 Beschäftigte wären angemessen. Zweitens wird das Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden dem Anspruch einer demokratischen Kontrolle und Steuerung von Unternehmen nicht gerecht. Daher plädiert DIE LINKE. für seine ersatzlose Streichung.

"Insgesamt stärkt der Gesetzentwurf das deutsche Mitbestimmungsmodell, das sich“, so Dreibus, "bis heute als wichtiges Element der Demokratie in den Unternehmen erweist.“ Auch die ökonomische Bilanz der Mitbestimmung ist positiv, wie ein Großteil der Sachverständigen in der Anhörung hervorhob.