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Sanktionswahn auf Schülerinnen und Schüler ausgeweitet

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Im Jobcenter Cuxhaven wird Schülerinnen und Schülern aus Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften mit Sanktionen gedroht, wenn sie der Vorladung zu einer Berufsberatung im Jobcenter ein Jahr vor Schulabschluss nicht Folge leisten. Die Bundesregierung befürwortet diese Praxis, wie aus ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage von Katja Kipping mitteilt. Darin heißt es, es sei "das Vorgehen des Jobcenters Cuxhaven nicht zu beanstanden, bereits rechtzeitig vor Ablauf des Schuljahres die Schülerinnen und Schüler einzuladen. Die Einladungen erfolgten mit Rechtsfolgebelehrung, da zum Zwecke der Berufsberatung eine allgemeine Meldepflicht besteht. Sofern eine Meldetermin ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurde, tritt eine Sanktion nach § 31 Abs. 2 SGB II ein." Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:

"Die Bundesregierung befürwortet die Ausweitung des Sanktionswahns auf Schülerinnen und Schüler in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften. Offenbar sollen junge Menschen aus von Hartz IV betroffenen Familien rechtzeitig mit dem Repressionsinstrument der Leistungskürzung gefügig gemacht und gegenüber anderen Jugendlichen stigmatisiert werden. Mit gutem Grund lehnt DIE LINKE Sanktionen grundsätzlich ab und fordert die Streichung der grundrechtswidrigen Sanktionsparagrafen im SGB II."